Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 9 (1882)
- Issue
- 1 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 162 (sequence 165)
- Language
- German
- Belongs to
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162 $ off mann, zur Kritik der Mischna. Verbot als noch bestehend voraus (vgl. M. Scheb. I, t; II, 1).*) Nach so vielen Analogien darf man vermuthen, daß noch an anderen Stellen, wo die Tosefta zu den Halachot der Mischna Zusätze gibt, letztere einer spätern Zeit angehören, als die Lehre der Mischna. So glauben wir annehmen zu dürfen, daß zur Zeit der ersten Redaction der Mischna die Haftarot für die Festtage und ausgezeichneten Sabbate noch nicht fest bestimmt waren. Denn in der Mischna Megillah HI, 4—6 werden die Thora-Vorlesungen für diese Tage normirt, ohne daß der Haftara Erwähnung geschieht, während in den dazu gehörigen Tosefta-Zusätzen (IV, 1 ff., vgl. auch T. B. 31a) auch die entsprechenden Haftarot verzeichnet sind. Ebenso ist es wahrscheinlich, daß zur Zeit der ersten Mischna die בריכות המצות noch nicht der Form nach bestimmt waren, da im Mischna - Traktat Berachot über alle Arten von Segenssprüchen Vorschriften ertheilt werden, von den Formen der Berachot bei Erfüllung von Geboten aber nicht gesprochen wird.**) Erst die Tosefta (VII, 9 ff.) setzt auch für diese Art von Berachot bestimmte Formeln fest. — Allerdings fehlen in der Mischna Vorschriften über manche Gebote, wie über Tefillin, Zizit u. a., wofür eine andere Erklärung zu suchen ist; (vgl. Seminar-Prograin 1881—82 S.11 Note 2 und S. 13). An manchen Stellen bemerkt die Tosefta ausdrücklich, daß man in späterer Zeit zur früher» Halacha Einiges hinzugefügt hat;***) die Tosefta beginnt nämlich mit den Worten הוסיפו עליהן, vgl. Ketubot 75a, Cholin 88b, (wo nach Tosafot v. ונקרת die Tosefta zu einer Baraita gehört). In Sanhedrin 25 b werden unter תנא zwei Tosefta's citirt, die zwei verschiedenen Zeiten angehören, die eine beginnt mit הוסיפו עליהן, und die andere referirt von einem noch spätern Zusatz mit den. Worten עור הוסיפו *) Vgl. Sem.-Progr. S. 28. **) Im Allgemeinen mag schon vorher angeordnet worden sein, daß man vor jeder Mzwah einen kurzen Segensfpruch spreche, da die M. Berachot l, 4 (vgl. Tosefta 1, 6s.) u. Maaser scheni V, 11 darauf hindeuten. ***) Manche dieser späteren Zuthaten sind als Mischna achronah in die Mischna des R. Akiba ausgenommen worden, vergl. M. Kilajim I, 3 und Sem.-Progr. S. 38.