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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1882-01-01 · 1 (1882) · p. Seite 139

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
9 (1882)
Issue
1 (1882)
Date
1882-01-01
Page
Seite 139 (sequence 142)
Language
German
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Die 18 Bestimmungen. 13S Griechischen herrschte. Wenn jedoch Josephus den Grund dieser Abneigung in der Meinung erblickt, daß die Kenntniß des Griechischen dem ersten besten Sklaven wie dem ersten besten Freien gemeinsam sei, d. h. daß sie keine besonders würdige Beschäftigung bilde, so scheint an dem ebensoviel zu sein, wie an vielen anderen subjectiven Vermuthungen des Josephus, welche in der Gestalt zweifelloser Begründungen auftreten. Die berichtete Thatfache der allgemein herrschenden Abneigung, welche durch die willkürliche Begründung des Josephus nichts von ihrer Wahrheit verliert, stinnnt im Grunde mit der b. Baraita, welche dieses Verbot in die Zeit des Bruderkampfes setzt. Einerseits muß in der b. Baraita nicht von einem solennen Verbot die Rede sein (vgl. Tossafot das.), auf der andern Seite dürfte die Annahme nicht völlig grundlos sein, daß Josephus aus Rücksicht auf römische Leser ein Verbot auf eine Mißstimmung herabgedrückt. Somit hat jene Nachricht ihren guten Grund, aber auch die Angabe der Mischna, welche durch Tosefta Aboda Sara erhärtet wird, kann nicht leichter Hand verworfen werden. Es bleibt also die Ant- Wort der Tossafot übrig, welche nicht in jenem אחר, sondern in der Mischna, im Polemos des Titus (Quietus), ein solennes Verbot erblicken. Diese Untersuchung liefert demnach den Beweis für die oben ausgesprochene Behauptung, daß in der Liste des R. S. b. I. verschiedene Bestimmungen nicht auf authentische Ueberlieferung, sondern auf die Vermuthung des Autors zurückzuführen sind. Es verdienen nun noch insbesondere die Verbote gegen Brot, Wein und Oel der Heiden beleuchtet zu werden. Brot scheint allerdings bereits zur Zeit Daniels untersagt gewesen zu sein (Daniel I, 8, vgl. I, 12, 16 זרעים). Jndeß geben die Septuaginta Pathbag mit rodae^a und Daniel II mit belnvov wieder und Josephus (Antiq. XX, 10, 2) sagt noch deutlicher: xagexeiv de avT0Zs oosiQia xal <polvtxas eis biarporprfv xal eXnräv äipvxwv heQov ßoijlcuTo. In der That wird weder im j. Sabbat I, Hai. 5 noch b. Aboda Sara 36 b von diesem Vers ein Einwand gegen die Behauptung erhoben, daß erst die Schulen Schammais und Hillels heidnisches Brot verboten hätten. Herzfeld (Bd. II, S. 239, § 7) hat die Stelle in Aboda Sara 36 a äußerst

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