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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1882-01-01 · 1 (1882) · p. Seite 138

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
9 (1882)
Issue
1 (1882)
Date
1882-01-01
Page
Seite 138 (sequence 141)
Language
German
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138 Lerner steiler dazu kamen, R. Josua hierüber anzugehen; denn wenn das Verbot in dem Polemos des Quietus bereits erlassen wurde, so konnte doch R. Josua wohl eine nicht unwesentliche Rolle hierbei gespielt haben. Aus dieser Stelle darf nicht mit Entschiedenheit geschloffen werden, daß dieses Verbot aus dem Polemos des Quietus stammt, vielmehr scheint es nicht unmöglich, daß es bereits lauge Zeit vor R. Josua existirte und ursprünglich wegen griechisch redender Delatoren zur Zeit des Tempelbestandes erlassen war. (Vergl. I. z. Stelle מפני המסורות und b. Sota 49 b und Tosefta Baba Mezia II, S. 375, § 33.) Als später die Zeiten sich anders gestaltet hatten, konnte die Frage berechtigt erscheinen, ob jenes Verbot gültig bleibe. Darauf gab R. Josua einen neuen Grund für diese Bestimmung an, der ihre Verbindlichkeit als eine dauernde charakterisirt. Die gleiche Frage und Antwort — von Ben Dama und R. Jsmael — erscheint in b. Menachot 99 d in einer solchen Form, welche unsere Auffassung des I. wiederspiegelt. Daselbst heißt es בגון אני שלמדתי כל התורה כולה מהו ללמוד הכמת יונית (vgl. Tossafot z. St. und Menachot 64 b 8. v. ארור). Jndeß kann nicht geleugnet werden, daß der einfache Sinn der Toseftastelle für die Entstehungszeit der Mischna spricht. Dasselbe kann aus Tosefta Sota z. Stelle S. 322 § 8 gefolgert werden, in der berichtet wird, dem Hause R. Gamaliels habe man griechisch zu lernen gestattet, weil es mit der Regierung in näherer Verbindung stand. (Die 500 in b. Baba Kamma 83a, welche Chochmat Jewanit gelernt haben, sollten wohl öffentliche Vertreter jüdischer Angelegenheiten werden. Vgl. dagegen Herzfeld S. 254, 255). Nach der Liste des R. S. b. I. muß dieses Verbot sicherlich vor der Zerstörung erlassen worden sein, da sich in derselben Tempelspenden der Heiden befinden, die in späterer Zeit natürlich keinen Sinn hätten. Daß aber diese Zeit, in der die Schüler Schammai's und Hillel's blühten, mit der Baraita Menachot u. s. w. nicht identisch sein kann, liegt auf der Hand. Ebensowenig stimmt dieser Catalog mit der Angabe der Mischna nach der Correctur oder unserer Lesart; vielmehr fällt sie in die Zeit, welche zwischen beiden Angaben liegt. Aus Josephus aber (^.ntigu. XX, 11, 2) ergiebt sich, daß bereits in dessen Jugendzeit eine starke Abneigung gegen die Erlernung des

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