Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 9 (1882)
- Issue
- 1 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 137 (sequence 140)
- Language
- German
- Belongs to
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Die 18 Bestimmungen. 137 thume Abtrünnigen so gefährlich geworden zu sein, daß immer schärfere Maßregeln zur Abwehr ihrer Einflüsse ergriffen werden mußten. Die ברכת המינים, welche Gamalielll, in Jabne durch Samuel formuliren ließ, stammt aus der Zeit, in welcher ihre Verbindung mit den griechischredenden Heidenchristen immer mehr und mehr an Ausdehnung gewann. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, daß aus diesem Grunde die Erlernung der griechischen Sprache verpönt wurde (vergl. Tosefta Sabbat VII, S. 118, § 10 לא לא — dem bekannten ja, ja, nein, nein, B. Sabbat 116», B. Chullin 13», Tosefta Chullin II). Hiermit dürfte auch die griechische Uebersetzung des Akhlas, welche von R. Elieser und R. Josua gut geheißen wurde, im Zusammenhänge stehen. Gerade eine treue, wörtliche Uebersetzung des Pentateuchs, durch welche alle Deutungen der abtrünnigen Seelen in ihrer völligen Unhaltbarkeit scharf hervortreten mußten, war für die Alexandrinischen oder jedenfalls für griechisch redende Juden ein unabweisliches Bedürfniß geworden. Daher kam es, daß selbst R. Josua, der die Erlernung der griechischen Sprache verpönte, der Uebersetzung des Akhlas seine volle Aufmerksamkeit schenkte. Aus dieser Noth hat man später, wie es scheint, eine Tugend gemacht. (Vergl. Megilla I, b. 8» רשבג״א und 9 b sJ. I. Hat. 11, 7lb], dagegen b. 9a und Herzfeld a. a. O. 255.) Was jedoch auch der Grund dieser Bestimmung sein mag, so müssen wir dieselbe in das Jahr 118 verlegen. Auf dieselbe Zeit scheint die Tosefta Aboda Sara I, S. 461, § 20 (I. Sota IX, Hal. 15, I. Pea I, Hal. 16, 15; vgl. auch Midrasch Schocher Tob Seite 3», 6ä. Warschau) als auf die Entstehungszeit dieses Verbots hinzuweisen. Daselbst erwiedert R. Josua auf die Frage, ob man seinen Sohn griechisch unterrichten dürfe, mit einem Hinweis auf Josua I, 8, aus dem hervorgeht, daß Tag und Nacht dem Gesetzesstudium angehören. Wenn Herzfeld (II, S. 255 und 256) dafür hält, daß R. Josua die Erlernung des Griechischen nicht verboten, sondern aus ein Minimum eingeschränkt, so kann seine Ausfaffung Anspruch auf Witz, aber nicht aus Wahrheit erheben. R. Josua verbietet vielmehr ganz und gar die Erlernung des Griechischen, wie ihn auch I. Pea und Sota z. Stelle auffaffen. Allerdings muß die Frage aufgeworfen werden, wie die Frage-