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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1882-01-01 · 1 (1882) · p. Seite 130

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
9 (1882)
Issue
1 (1882)
Date
1882-01-01
Page
Seite 130 (sequence 133)
Language
German
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130 Lerner in Chochmat Jewanit unterrichten wird. Von dem Hauptmoment dieses Berichtes, der Lieferung eines Schweines zum Opfer, weiß Josephus (Antiqu. XIV, 2, 2) nichts; in dem jedoch, was in der Baraita als Staffage gebraucht wird, stimmt er mit ihr überein. Auch er erzählt, daß zur Zeit dieser Belagerung die Hyrkanisten sich viel Geld von den Belagerten geben ließen, ihr Versprechen aber, ihnen Opfer dafür zu liefern, nicht gehalten haben. Graetz (Bd.III, 479)legt zu viel in jeneStelle des Josephus(Antiqu. a.a. O.) hinein, in welcher Josephus seiner Entrüstung über die Nichtswürdigkeit der Hyrkanisten Ausdruck giebt, weil sie, abgesehen von der Verletzung ihres Versprechens, die erforderlichen Opfer nicht geliefert haben. Wenn Graetz meint, daß Josephus aus Scheu vor Heidnischen Lesern das Wort gewissermaßen auf der Zunge zurückgehalten, so ist allerdings eine solche Annahme bei Josephus zulässig, läßt sich jedoch keineswegs zwischen den Zeilen herauslesen. Wäre es gestaltet, mit Andeutungen zu operiren, so würde die Fortsetzung der Baraita (von והי׳שם זקן אחר ab) auf die der Belagerung von Seiten Hyrkans bald darauf folgende zweite (שאלו את ד״א . . מחו לגדל כלבים אמר לחן מחו לגדל חזירים (אמר לד!ם מחו לגדל כלבים ומה הוא לגדל תרנגולים אמר להן מהו לגדל בהמה דקה אמר להן וכוי . Nimmt man jedoch Rücksicht auf die in der Tosefta z. St. gemachte Bemerkung: שלא אמר רבד (b. Joma 66b: שלא שמע מפי רבו), so sieht man, daß R. Elieser zwar von dem Verbot wußte, dasselbe aber nicht von seinen Lehrern überliefert erhalten hatte. Deshalb umschreibt er auch in Tosefta Baba Kamma a. a. O. das Verbot, Hunde aufzuziehen, indem er sagt: Hundezucht sei mit Schweine- Züchtung gleich zu stellen. Es scheint in der That, daß das Verbot der Schweinezucht, welches bis in die spätere Zeit bekannt war (vgl. Sabbat 8, Hal. 1 und Pesikta d. K. 37b) das älteste gewesen ist, an das erst das gegen Hunde (Tosest. Bab. Kamm. a. a. O. und Tosefta Jebam. a. O.) und gegen Hühner und im weitern Verlauf das gegen בהמה רקה sich anschloß (vgl. Tosefta Baba Kamma 3, S. 362, § 13 עברתי על דברי חבירי und das. § 14, b. Kamma 80a). Dagegen dürfte der Grund, warum Antiochus von den Juden ersucht wurde (vgl. 2 Makkabäer 4, 11 und Herzfeld, Geschichte I, S. 200) zu dekretiren, daß weder das Fleisch von Pferden und allen den Juden verbotenen Thieren, noch selbst die Häute derselben nach Jerusalem gebracht werde, in dem Verbot zu suchen sein, welches nach Mischna Schebiit 7, 3 jeden Handel trifft, der mit zum Genuß verpönten Dingen getrieben wird. (Vgl. jedoch j. Schebiit 7, Hal. 4, 37 c und j. Baba Kamma 7, Hal. 10, 6a, und Tosefta Aboda Sara l, § 21, S. 491),

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