Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 9 (1882)
- Issue
- 1 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 128 (sequence 131)
- Language
- German
- Belongs to
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128 Lerner Actenstücke als vollgültig bezeichnet werden, wenn auch darauf Heiden als Zeugen figuriren, nicht in der Anerkennung einer heidnischen Zeugnißablegung als einer zulässigen, sondern in dem Zwang der äußeren politischen Verhältnisse seinen Grund haben. (Vgl. das. b. Talm.: דינא רמלכותא u. j. Gittin I, halacha 5, 43 ä.) Hiernach war auch R. Akiba und seinen Zeitgenossen die gesetzliche Unzulässigkeit heidnischer Zeugenaussage bekannt, so daß R. S. B. I. mit Recht selbst ohne Tradition diese Bestimmung mindestens in diese Zeit hätte Hinaufrücken können. (Tosefta Gittin I, 323, § 4 und b. Gittin 11a.) Unter der 14. Rubrik berichtet N. S. b. I., daß von den beiden Schulen ein Verbot gegen die Erlernung der heidnischen Sprache ausgegangen sei. Unter לשוניהן ist wohl die Umgangsspräche, die Sprache der Gebildeten in Palästina zu verstehen, welche wohl nur griechisch conversirten. Ueber die Zeit, in welcher ein solches Verbot erlassen worden, differiren drei verschiedene Quellen. I. Nach einer alten Baraita (Sota 49 b, Baba Kama 82 b und Menachot 64 b) ist bereits in der Zeit des Bruderkampfes zwischen Hhrkan und Aristobul, im I. 64—63, ein Fluch über denjenigen ausgesprochen worden, der seinen Sohn ״Chochmat Jewanit" lehren läßt. Diese Baraita scheint ein Fragment eines größern Geschichts- Werks zu sein, welches wohl die ״Hasmonäerzeit" behandelt haben mochte (מגלת בית חשמונאי Halachot G. h. Soferim sä. Venedig S. 141 ä). Vgl. Bloch, Quell, des Jos. S. 159, der nirgends auch nur die leiseste Spur von der einstigen Existenz jener Schriftwerke findet. Eine leise Spur mag diese Baraita sein. Ein anderes Bruchstück, das äußerst wahrscheinlich einer Chronik Jo- Hann Hyrkans entstammt, von deren Existenz uns das 1. Makkabäerbuch 16, 24 berichtet, findet sich b. Kidduschin 66 a (vgl. Joseph. Antiquit. XIII, 10, 5—6 u. Graetz III, 453). Nun kann es kaum zweifelhaft sein, daß auch das Leben Aristobuls (vgl. Bloch, das. S. 95), sowie die Thaten der ganzen Hasmonäerfamilie aufgezeichnet worden. Wenn jene Baraita Kidduschin 66 a aus dem Jahre 106 stammen dürste, so könnte wohl unsere Baraita dem