Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 9 (1882)
- Issue
- 1 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 127 (sequence 130)
- Language
- German
- Belongs to
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Die 18 Bestimmungen. 127 stehen scheint. Jndeß wird von diesen Schulen eine Vermählung (אישות דרך חתנות) auch nach R. S. b. I. unter allen Umständen als verboten bezeichnet. (Vgl. Esra 9, 12, 10,3 Jos. ^utiguit. XI, 5, 3. dtäoe&veiff yvvaixas, das. XII, 4, 6; vojito xex&Xvrai, x. t. X. unb Antiquit. XX, 8, 2, wo Josephus von der Drusilla erzählt, baj) sie sich von Simon aus Cypern überreden ließ naQaßf(val rd ta narqla vouiua und Felix zu heirathen) oder muß sogar nach b. Aboda Sara 36b angenommen werden, daß die beiden Schulen ein töte-ä-tsts untersagt haben. Die 14te und löte Rubrik verdienen eine nähere Betrachtung. Daß eine Frau kein Zeugniß ablegen kann, wird Sifre Schofetim Nr. 190, S. 109 b ed. Friedmann behauptet (vgl. b. Schewuot 30a); ebenso wird in der Miichna Rosch-Haschana I, 22 a das Zeugniß der Sclaven als ungültig bezeichnet (vgl. Sanhedrin Tossafot 24b 8. v. ואלו, b. Sanhedrin 27 b und b. Baba Kamma 88a); beides bezeugt auch Josephus, ^ntiguit. IV, Cap. VIII, 15. Daß jedoch das Zeugniß der Heiden keine Gültigkeit habe, kann zwar hieraus leicht geschlossen werden (vgl. b. Kidduschin 41b siehe auch b. Sukka 30a und Sanhedrin 25b), wird jedoch nirgends direkt ausgesprochen. In der That war auch eine Autorität aus dem Mittelalter der Ansicht, daß zuverlässige Heiden als Zeugen auftreten können (vgl. Mordechai... Hagahot Ascheri Gittin I, Nr. 10, dagegen Tossafot Baba Kama 88 8. v. ׳תא). Indessen ergiebt sich deutlich aus Mischna Jebamot 16, 121b, daß zur Zeit N. Jehuda b. Baba's die Ungültigkeit heidnischer Zeugenaussage als eine alte Halacha geltM mußte, eine Halacha, die in der alten Mischna Baba Kamma I, 14b Platz gefunden. (Vgl. b. 15a, Tosefta B. K. I, 346, 8 2, M aim onid. im Mischnacomm. z. St. und die Bemerkung des Zevi Hirsch Berlin, in der Wilnaer Ausgabe a. a. O.) Somit muß die Bestimmung in der Mischna Gittinl, 10 b, nach welcher die in den heidnischen Gerichtshöfen ausgefertigten gehende hervorgerufen wird, findet eine gute Parallele in Sifre Balak Nr. 131 S. 47 b: «אמרה לו הכגם לפגים וברור לך לעצמך ... והי׳ נכנס ... והצרצור מל יין שעדיין לא נאסר .. . והוא היי שותה והיין בוער בו (vgl. Raschi Ab. Sara 3611 8. v. ואומר לה השמעי לי והיא מוציאה דפוס של פעור ... רצוגך שאשמע לך (משום השתהווה לוה ... .