Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 9 (1882)
- Issue
- 1 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 126 (sequence 129)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2572068-2572081-2572082--1632-2573778- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 2× ep/1002670
OCR text
126 Lerner § 16, S. 341 und b. Kidduschin 68b .. . גימא קסבר lind b.Aboda Sara 36 b דאורייתא עכ״ום הבא [זנות] על בת ימזראל entgegen;»- Sanhedrin 82 a heißt es allerdings: כי אתא ר׳ דימי אמר בית (hier fehlt Wohl der Ausdruck יינו של חשמונאי (בית fvgl. Aboda Sara 36 a ,ב״ד ש?!שח דוד hm גזרו חבא על הכותית חייב משום נש׳כא [ב״ד (siehe Raschi und b. Baba Kamma 8211 und Parall), indeß sollte wohl das 'כ von נש׳כא das zweite Wort von עכ״1מ abbreviren, was dann fälschlich in כוחיח aufgelöst wurde. Oder, was wahrscheinlicher ist, es hieß ursprünglich גויח, wie in Aboda Sara 36 b und wurde von der Censur in כוחיח umgewandelt. Immerhin hat das Bet-Din des Hasmonäers den Umgang mit Heidinnen als ein vierfaches (נש׳יכא oder נשג״ז) Vergehen gestempelt. Schließlich wurde בנותיהן von den beiden Schulen verpönt. Es wird nun in b. Aboda Sara 36׳b die Frage aufgeworfen, was hierunter zu verstehen sei. Darauf erfolgen 3 Antworten: 1) Die beiden Schulen haben das Connubium mit Heidinnen überhaupt verboten, während nach dem Schriftwort (5 Mos. 7, 3) dasselbe nur mit den Heidinnen der 7 d.'as. aufgezählten Völkerstämme untersagt sei (vgl. Kidduschin 68b) eine Antwort, mit der, wie anfangs bemerkt, j. Sabb. I, hal. 7 übereinstimmt. Dies ist offenbar die Ansicht Rab's, der in den genannten Bestimmungen Maßregeln erblickt, welche dem Götzendienst, d. h. dem Abfall vom Judenthum Vorbeugen sollen; er versteht unter בנותיהן Connubium. 2) Nach R. S. b. I. sieht sich schließlich d. b. Gemara genöthigt unter בנוחיחן das tete-a-tete mit Heidinnen zu verstehen, 3) die in b. Aboda Asara zuerst citirte Ansicht des R. Nachman b. Jzchak, der zufolge mit בנותיהן gemeint sei: גזרו על בנותיחן נידות מעריסתן. Es ist also keineswegs, wie Graetz (III, 495) meint, die Bedeutnng von בנותיהן dem b. Aboda Sara 36b ganz unklar. Vielmehr setzt der Ordner des Tractats stillschweigend voraus, daß nach Rab hierunter das Connubium verstanden sei. (Vgl. das.רגב״י נדות, בנותיהן מאי ,.. und רב כולן משום ע״ז ... בנותיחן דאורייתא und Tossafot 17b s. v ועל). Die Memra, die b.Aboda Sara 36 b als Beweis für Rab anführt: ועל יינן משוב בנותיחן ועל בנותיהן משןם ד״א ועל ד״א משום ד״א wird daselbst von R. Nachb. I. dahin aufgefaßt גזרו על תינוק עכ׳יום (vgl. hierzu Raschi Sabbat 17b 8. v. ועל בנותיחן), eine Auffassung, die abgesehen von der Störung der Eoncinnität und der Aufhebung der gleichmäßigen Bedeutung des ועל R. Meir (b. Sabbat 17b) nicht theilen kann. Ist nun eine andere Auffassung erforderlich, so bietet sich die dar, nach welcher in בנותיחן zunächst der Verkehr oder das t6t6-ä-t6t6 und das darauf folgende ד״א das Connubium oder זנות und das letzte ד״א Götzendienst bedeuten würde. Für diese Auffassung, durch welche nicht bloß die Behauptung Rabs כולן משום ע״ז gut belegt (vgl. Raschi 8. v. ובנותיחן, wonach schon das erste ד״א Götzendienst bedeutet), sondern auch die unmittelbar daran sich schließende Frage בנותיחן דאורייתא Wohl begründet und durch das Vorher-