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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1882-01-01 · 1 (1882) · p. Seite 124

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
9 (1882)
Issue
1 (1882)
Date
1882-01-01
Page
Seite 124 (sequence 127)
Language
German
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124 Setnet nen und müssen, es ist jedoch keineswegs ausgemacht, daß dieser Ariston kein Heide*) gewesen sei. Vgl Tosest« Menachot 9, § I, S. 525, wo aus dem Schlußsatz ואין ... מישראל gefolgert werden kann, daß unter מבין הגרם nicht ein von Heiden ge kauftes, sondern ein von ihnen dargebrachtes Opfer verstanden wird. Siehe jedoch Mischna Terumot II, 9. R. S. b. I., der drei Graupenarten für drei verschiedene Rubriken rechnet, kann somit neben מתנותיהן, das in erster Reihe Weihegeschenke bedeutet, auch ביבורידון (vgl. Tosefta Challa II, 99, § 7) als einen solchen Gegenstand bezeichnen, den unter Anderen die beiden Schulen von Heiden anzunehmen verboten haben. Die löte und 17te Rubrik lassen sich ihrem einfachen Wortsinne nach dahin erklären, daß nach N. S. b. I. von diesen Schulen das Connubium mit בניהן wie בנותיהן verboten wurde, was zwar auf der einen Seite mit der Ansicht des R. S. b. I.: אין בנך הבאימן הנכרית קרוי בנך אלא בנה (b. Kidduschin 86 b, j. Kidduschin in, hal. 9, S. 64d) harrnonirt,^) auf der andern Seite jedoch seiner 1) Vgl. Anlage und Quellen des BereschiL r. S. 138 und Berichtigungen S. 150, s. auch j. Terumot III, hal. 3 (42»). 2) Vgl jedoch j. Kidduschin 64 d (B. r. Cap. 7), b. Aboda Sora 36 b ב׳יר של חשמוגאין הלכה למשה מסיני und j. Sabbat I, hal. 7, 3d, wo sich R. Abun mit der Antwort לוסר ז׳ עממים (vgl. b. Aboda Sara 36 b und b. Kidduschin 86 b) begnügt. Der Ausspruch der Mischna Sanhedrin 9, 81b הבועל ארמית קנאין פוגעין בו wird b. Aboda Sara 36 b (in agadischer Erzählung b. Sanhedrin 82», vgl. dagegen j.Sanhedrin 9, hal. 9, 27b) wohldeshalb als eine הלכה למ"מ bezeichnet, weil nach tanaitischer Auffassung Pinchas diese Eiferthat vollzogen (Numeri 25, 1 — 9, Sifre Balak Nr. 131, S. 43», b. Sanhedrin 82 b, vgl. auch Josephus ^.ntignit. IV, 4, 10 ydfiov ijytievog äXXöcpvXov) und ihm zum Lohn dafür der Bund der ewigen Priesterschaft gesichert wurde. Zwei Bedingungen werden daher an die Zulässigkeit dieses Eifers geknüpft: 1) wenn die Schandthat בפרהסיא vollzogen (&. Abod. Sara 35b) unb 2) der Sünder auf frischer That ertappt wird (b. Sanhedrin 82»׳. In Wahrheit jedoch kann die Mischna hier keine Norm aufstellen, sondern bloß ein Referat von einem bestehenden Usus geben. (Vgl. Sanhedrin 81b . . 82 ,בעא מיניי .. . לא פגעו a אר׳י הבא לימלך אין מוחן.) Dieser Usus einer Lynchjustiz, welche jeder Eiferer gegen Tempelräuber (קשות, גונב את הקסוה Numeri 4, 7 übersetzt das Targum mit קסות Schale, vgl. R. Jehuda Sanhedrin 81» z. St. und Kelim 4, 3 und ר׳יש das.), gegen מקלל בקוסם (vgl. bellum j. II, 13, 6) und בועל ארמית vollzog, scheint aus der Revolutionszeit

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