Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1882-01-01 · 1 (1882) · p. Seite 123

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
9 (1882)
Issue
1 (1882)
Date
1882-01-01
Page
Seite 123 (sequence 126)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2572068-2572081-2572082--1629-2573775
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die 18 Bestimmungen. 123 welche diesen Vorschlag zum Gesetz erhob. Wenn Graetz (III, S. 502) meint, daß sich die Scene vor dem Nikanorthor als Differenz der beiden Schulen ansehen läßt, so ist dies ganz unmöglich, weil l) nach der Mischna im Söller des Chananja die Differenzen ausgefochten, 2) ב״ש und ב״ה lange uneinig waren, nach Joseph, aber die Gesetzeskundigen der Pharisäer ohne Weiteres dem Elasar entgegentraten, 3) nach der Mischna ein Majoritätsbeschluß מתנותיהן zum Gesetz erhoben, nach Joseph, diese Bestimmung ein Willkürbefehl des Elasar war und 4) nach der Mischna schließlich beide Schulen dafür, nach Jos. dagegen gestimmt haben. Für die gewöhnliche Auffassung, nach welcher unter sii'Niinv gemeint sei: man dürfe keine Geschenke von Heiden annehmen, kann zwar kein klassischer Beleg angeführt werden, zwei Angaben im Talmuds jedoch, welche aber einer amoräischen Zeit angehören, sowie vielleicht eine Toseftastellc liefern den Beweis, daß bereits in früherer Zeit ein derartiges Verbot vorhanden war. Werden indessen unter מתנותיהן Weihgeschenke wie unblutige Opfergaben verstanden und die Angaben des R. S. b. I. mit den von Jos. (bolluni II, 17, 3) geschilderten Vorgängen nicht identifizirt, so kann der 18te Punkt, בכוריהן, den Graetz für ganz unerklärlich hält, in seinem einfachen Sinne aufgefaßt werden. Wenn es Heiden gab, die dein Tempel Geschenke und Opfer weihten, so konnten sich auch solche gefunden haben, die die Erstlinge ihrer Früchte nach Jerusalem brachten und sie den Priestern übergaben. (Vgl. Bikkurim III, 8, Challa IV, 9, sTosefta Challa II, 99, 8 7]; Bikkurim I, 4, Terumot III, 9 und b, Ketubot 105b). Von einem Aristo» wird Challa 4, 11 erzählt, daß er seine Erstlinge aus Apamea nach Jerusalein brachte, die man von ihm angenommen. Allerdings handelt es sich hierbei darum, ob aus Syrien gleichwie aus Palästina Erstlinge dargebracht werden kön- 1) b. Sanhedrin 26 d, Raschi s. v. >'אוכל und Tossafot das., b. Baba batra 10d (Sa) und Tosefta Gittin V, S. 328, § 4 (vgl. b. Gittin 61a) j. Demai IV, hat. 6 (24a) und j. Aboda Sara I, hat. 3 (390), dagegen j. Gittin V, hat. 9 (47°), Tosefta Megilla 3 (2), S. 224, § 5 u. j. Megilla III, hal. 2, 74 a).

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.