Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 9 (1882)
- Issue
- 1 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 125)
- Language
- German
- Belongs to
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122 Le rner stammt; dagegen wird der Ausdruck מתנה für Opfer- oder Tempelgaben im weitesten Sinne in der talm u di sch en Literatur schwerlich sonst zu finden sein. 2) Durch diese Auffassung tritt der Bericht der Mischna oder des R. S. b. I. in Widerspruch zu dem des Josephus. Denn nach Jos. war es der rein subjektive Einfall des Elasar Geschenke von Heiden zurückzuweisen, dem nicht bloß die Schüler Hillels (Graetz, III, 344), sondern die H ä u p t e r der Pharisäer überhaupt entgegentraten (Lsllum j. II, 17, 3: rols t&v (Dagioaicov yv co q L [10 ts*); nach R. S. b. I. hingegen war es ein Theil der Pharisäer, welcher dieses Verbot in Vorschlag brachte, und die Majorität der ganzen Partei, die S. 124 citirte Tosefta Menachot 9;§ 1 S. 525). Hieraus erklärt sich die Umgestaltung, welche das von Jos. Bellum j. H, 17, 3 berichtete Factum in der Agada b. Gittin 568. erhalten. Josephus erzählt von dem Tempelhauptmann Elasar, daß er die dienstthuenden Priester überredete, fiybevög äXXocpvXov b&gov 7} ftvoLav 31Q0abixeo&ai. Nun! bezeichnet zweifellos ein blutiges Opfer; den diretten Gegensatz bilden ävad'rffiaza (=z Weihegeschenke), was sich aus Jos. a. a. O. § 37, 49 und 51 ed. Dindorf Paris ergiebt. dä>Q0v dagegen wie bcoQea scheint ebenso unblutige Opfer; z. B. Speiseopfer, Weihrauch re. wie auch Weihegeschenke in sich zu fassen; im weitern Sinne mag es auch blutige Opfer bezeichnen, wie überhaupt Alles, das geweiht und gegeben wird. (Vgl. Joseph. Antiquit. IV, 4, 4, wo קרבן mit b&gov wiedergegeben wird.) Will man nun unter מתנות lediglich Weihegeschenke (äva&ifoata oder bcoQeai im engsten Sinne) verstehen, so kann die Tosefta Schekalim I a. a. O. als Beweis dafür gelten, daß bereits zur Zeit R. Jose Ha-Galili's ein Verbot bekannt war, nach welchen man נדבות להקדש בדק ד.בית von Heiden nicht annehmen durfte, ein Verbot, das allerdings bereits zur Zeit des Tempelbestandes existiren mußte, jedoch nicht gar zu früh hinauf gerückt werden darf. (Vgl. Josephus Antiquit. XII, 4 u. 5, Bellum j. II, 17, 3 u. 4.) Man kann aber, was wahrscheinlicher ist, unter תנות» unblutige Opfer überhaupt, also Gaben jeder Art (= bcogeaC) verstehen. Somit würde die Ansicht N. Jose's (nach b. Menachot 73V R. Akiba's), der zu folge reine unblutigen Opfer angenommen werden, auf eine Verordnung zukückzuführen sein, welche nach R. S. b. I. von der Majorität der beiden Schulen erlassen worden ist. Es sei hier noch bemerkt, daß, wenn in Mischna Schekalim 7, 6 von עכ״ום ששלח . . . נסכיה und Sifra Emor a. a. O. <b. Menachot 735) ausdrücklich von ״ן (Tosefta a. a. O. fehlt ״ן) die Rede ist, man wohl hierunter nur den Geldwerth zu verstehen hat, vgl. Tosafot 2b s. v. ואין.