Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 9 (1882)
- Issue
- 1 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 121 (sequence 124)
- Language
- German
- Belongs to
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Die 18 Bestimmungen. 121 In diesem Katalog, welcher in zwei Theile zerfällt: I. Nr. 1 —12, II. Nr. 12 —18, ist die Trennung von Nr. 15 und 18 auffallend, welche ebenso wie 13 und 14, 16 und 17 zusammengehören. Unter dem löten Punkt מתנותיהן versteht Graetz (Geschichte III, Note 26 S. 495) ״Gaben und Opfer für den Tempel" und identificirt dieses Verbot mit dem Bericht des Josephus (Lsllum j. II, 17, 2), nach welchem es i. I. 66 (August: Graetz S. 344, 345), Eleasar Sohn des Anania, bei den dienstthuenden Priestern durchgesetzt hat, daß sie weder eine Gabe noch ein Opfer für den Tempel von Heiden*) annähmen. Gegen diese Interpretation lassen sich zwei Momente geltend machen: 1) Gewöhnlich werden Opfer mit קרבנות, Tempelgaben jeder Art mit dem Terminus נההימ ונהמות bezeichnet (b. Cholin S. 13 b und Parallelen)/) der freilich aus Leviticus22, 18 1) Vgl. b. Gittin 56 a und Midrasch zu Threni 4, 2. 2) Sifra Emor Parscha 7, 2, das. Perek 7, 12, Tosefta Schekalim I, S. 177 § 7, vergl. auch Mischna Schekalim 7, 6 (Tosefta z. St. III, S. 178 § 12), b. Temura 2b, 8 a, Menachot 73 b, Sebachim 45 a, und Josephus Bellum j. II, 17 8 3 und 4. Es mutz sonderbar erscheinen, datz derselbe R. S. b. I. (vgl. jedoch Wajikra rabba 62), demzufolge die Majorität der Hillelitischen und schammaitischen Schulen den Beschluß gefaßt, keine Opfer von einem Heiden anzunehmen, schlechtweg in Schekalim 7, 6 berichtet: עב״ום ששלח עולתו ממדינת חים . . קריבין . .. . Wenn es auch auf der Hand liegt, daß diese Verordnung einer Zeit angehören kann, die dem I. 66 voranging, so hätte man doch den Zusatz erwartet, daß diese Bestimmung in Folge des schammaitischen Verbots außer Kraft getreten. Noch mehr! Der Lehrer dieses R. S. b. R. Akiba, disputirt mit R. Jose Ha-Galili über den Umfang der Opfer, die Heiden darzubringen gestattet war. Nach dem Einen durfte man von ihnen nur Brandopfer und Friedensopfer, nach dem Andern auch Speiseopfer, Holz, Weihrauch und Salz annehmen (Tosefta Schekalim I, Sifra Emor a. a. O., Menachot 73 b). Wie konnte es beiden Tanaiten unbekannt bleiben, daß nach dem Beschluß der Hilleliten und Schammaiten überhaupt gar kein Opfer von Heiden angenommen werden darf? Weder die Baraita Sebachim 45 b (Menachot 25 a), noch die Baraita Temura 3a, noch R. Simon (b. I.), der Mischna Sebachim 45a und Tosefta Sebachim V S. 487 8 6, noch alle Amoräer Menachot 73 b und Temura 2 a scheinen irgend welche Kenntniß von einem Verbot zu besitzen, das gegen die Annahme der von Heiden dargebrachten Opfer gerichtet gewesen wäre (vgl.