Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 9 (1882)
- Issue
- 1 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 118 (sequence 121)
- Language
- German
- Belongs to
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118 Lerner 8,2. Nach den Rabanon aus Caesarea sollen von den genannten Rubriken nur 7 zu der hierher gehörenden Gruppe der Majoritätsbestimmungen,') die fehlenden 11 aber durch folgende Fälle ersetzt werden: 1) מי שהחשיך (Sabbat XXIV, 1), 2) לא יאכל הזב (Sabbat I, 3) נל המיטלטלין (Oholot 16, 1), 4) ביצר בוצרים (Oholot 18, 1), 5) המניח כלים (Mikwaot 4, 1), 6—11) (4על ו' ספיקות (Tohorot 4, 5). Es scheint, als ob die R. a. C. die 7 ersten Punkte völlig unbestimmt gelaffen hätten. Wenn man jedoch die Differenz In der 6ten und 7ten Rubrik ist die Reihenfolge ausfallend, die, wie man erwartete, umgekehrt sein sollte. Denn;;שכבת זח wird nach der Auffassung des j. z. St. (vergl. b. Nidda 34b und Tosefta Mikwaot VI, § 7, S. 658: וטמאין לתרומה) nur deshalb als verunreinigend erklärt, weil es מימי רגליהן als Bestandtheil enthält. Und in der That muß מימי רגליהן, wie beut* lich aus der Mischna Nidda IV, 3 (b. Nidda 34 a) hervorgeht, wenigstens vor dem Untergang der Schammaitischen und Hillelitischen Schulen (vergl. Frankel, Hodegetica S. 53) bereits als verunreinigend gegolten haben. (Vgl. die in b. Nidda 34a citirte Baraita: אבל גזרו, dagegen Sifra Mezora Perek Sabim Parscha I, 1, Tosefta Sabim II, 31, ריש zu Mischna Sabim II, 1, und zu Tohorot IV, 5 8. v. שכגגר). 1) Die Stelle im j. Sabb. a. a. O. lautet: רבנן רקסרין אמרו ,/אלו שגזרו״ ״ ממה שרבו, שבעד. איגון ואילין אינין חורנייתא.Die Rabbanon ans Caesarea meinen, daß die ״Bestimmungen״ aus denjenigen Verordnungen bestehen, welche durch Majoritätsbeschluß rechtskräftig geworden sind.״ Hierzu gehören 7 von den Genannten (איבון dem syr. ^דסגס — jene) und die nun folgenden Anderen (אילין dem shr. diese). Ohne Zweifel wollen die R. a. C. damit sagen, daß der Schlußsatz der Mischna Sabbat I, 4: ... וי״ח nicht bloß mit dem unmittelbar vorangehenden ... נמנו ורבו zusammenhängt, sondern überhaupt die Anzahl der Halachot genauer angiebt, von welchen in der Mischna nur ein Theil angegeben wird (ואילו מה הלכות, vergl. Raschi b. Sabbat 14b 8. v. ובי״ה); und, wie aus der Hinzuzählung der Mischna Sabbat I, 3 hervorgeht, lesen sie gleich dem b. Sabbat 13b in der Mischna I, 4 ואלו. Wenn aber auch hernach die R. a. C. im Gegensatz stehen zu der Baraita des j. Talm., nach welcher drei Gruppen von Bestimmungen an diesem Tage angeordnet worden, so scheinen sie, wie ebenfalls N. Jose b. R. Bun (vgl. "״אלו הן שגזרו) der unter B.l citirten Baraita nicht sowohl zu widersprechen, als vielmehr dieselbe in einer andern L.-A. zu tradiren. 2) Vergl. b. Sabbat 15 b.