Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 9 (1882)
- Issue
- 1 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 117 (sequence 120)
- Language
- German
- Belongs to
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Dte 18 Bestimmungen. 117 darf dann als die wahrscheinlich richtige angesehen werden. Wir kommen nun zur Darstellung der verschiedenen Inhaltsangaben. L.. Maimonides im Mischnacommentar zählt nach b. Sabbat 13b —17b folgende 18 Bestimmungen auf: a) 8 von den in Mischna Sabim V, 12 aufgezählten Fällen (טבול יום fällt nach b.Sabb. 14b weg, ... אוכל והבלים wird nach b. Sabbat 17 b als eins gezählt, vgl.קרבן העדה s. v. י״ח, dagegen Raschi b. Sabbat 17b 8. v. הניחא, der אין קורין, אין פולין u. בנות כותים aufzählt, wofür Maim. die 3 übrigen des Abimi rechnet, siehe 8 ר״ן. v. אי הכי). b) 9. Mikwaot IV, 1; 10. Oholot XVI, 1; 11. בוצר (b. Sabb. 17a); 12. פתן, .17—.14;מי שהחשיך .13;גידולי תרומה תינוק מטמא .18;שמנן, יינן ובנותיהן. Nach M a i m. bleibt es auffallend, daß während die 8 ersten Bestimmungen sowie die 12te (Terumot 9, 4) und 13te (Sabbat 24,1) anonhm, Mikwaot 4,1 nur als Controverse in die Mischna ausgenommen wurde. Dieser Zählung entspricht vollständig die Liste, welche R. Ser ach ja im ״Maor" im Namen der Gaonen bringt. B, 1. Im j. Sabbat I, hal. 7 werden nach einer anonhmen Baraita zu den 18 gezählt: a) die 10 Fälle in Mischna Sabim 5, 12. b) 8 folgende: פתן של גוים, גבינתן, שמנן, בנותיהן, שכבת זרען, מימי (1.רגליהן, הילכות בעל קרי, הלפות ארץ העמים 1) Es ist beachtenswerth, daß nur diese 8 Rubriken im j. Talmud z. St. näher erörtert werden, während über die Mischna Sabim 4, 12, sowie über die Liste des R. S. b. I. völliges Stillschweigen herrscht. Da über die 4 ersten Punkte im Texte ausführlicher gehandelt werden wird, so mögen hier die 4 letzten Bestimmungen besprochen werden. Die np *7הלבות בע beziehen sich selbstverständlich nicht auf Heiden, sondern auf Juden (vgl. b. Nidda 34 s. אמר רבא u. j. Sabb. I hal. 7, S. 3ä) und enthalten nähere den np ^betreffende Bestimmungen (vgl. Mischna Berachot III» 3 re.), wie dies auch d. j. T. z. St. auffaßt. Es scheinen daher auch die הלכות ארץ ד,?;מים nicht sowohl das Grundgesetz von der Unreinheit der heidnischen Länder» als vielmehr die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes ausgesprochen zu haben (vgl. Tosefta Mikwaot VI u. Oholot XVIII), was aber freilich mit der Auffassung des I. z. St. nicht harmonirt (vgl. b. Sabbat 15 a, wo sich der Ausdruck גזרו מ ו מאה findet).