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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1882-01-01 · 1 (1882) · p. Seite 14

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
9 (1882)
Issue
1 (1882)
Date
1882-01-01
Page
Seite 14 (sequence 17)
Language
German
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14 Eduard Baneth welche W. zu entkräften gar nicht versucht hat, und deren zwingende Logik wohl stark genug ist, die ohnehin schon so sehr geschwächte und ihrer Hauptstützen beraubte Hypothese G.'s vollends zu Falle zu bringen, andererseits aber die Ansicht zu stützen, daß der Ursprung der in Rede stehenden Parteien nicht höher als in die Makkabäerzeit zu setzen ist. Die Vertreter dieser Ansicht sind Grätz und Derenbourg. 4. Nach Grätz x) sind die Saddukäer der Landesadel, welcher sich um den Thron der Has'monäerfürsten schaart und auf die Regierung des Landes großen politischen Einfluß übt; ״ihnen geht das Jntereffe an dem jüdischen Gemeinwesen über das an der jüdischen Lehre. Zu ihnen gehören die jüdische Aristokratie, die tapferen Krieger, die Feldherren, die Staatsmänner. Sie bilden den eigentlichen Kern des has'monäischen An- Hanges, der in Schlachten und Unterhandlungen den Führern treu dient.״ Ihren Namen leiten sie von einem ihrer Führer ab, einem Aristokraten Namens Sadok. Ihnen gegenüber stehen die Pharisäer als demokratische Partei. Ihren Kern bilden die Schriftgelehrten, welche, mit ihrer Macht und ihrem Einfluß im Volke fußend, in Opposition treten zu dem Königthume und den Anmaßungen der herrschsüchtigen Aristokratie. Den Sadokäern zur Seite stehen dagegen die Boöthusäer. Jene fühlen sich durch das Uebermaaß der religiösen Satzungen gehemmt und beengt und leugnen daher die Gemeingültigkeit derselben, indem sie nur diejenigen Gesetzesbestimmungen als verbindlich anerkennen, welche in der pentateuchischen Gesetzgebung ausdrücklich aufgeführt werden. Da sie jedoch, dem Kriegshandwerk und politischen Künsten ergeben, nicht so viel Gesetzeskunde besitzen, um ein solches Prinzip theoretisch aufzustellen oder durchzuführen, so überlassen sie dies ihren Bundesgenossen, den Boöthosäern, welche, mit einer liefern Gesetzeskunde ausgerüstet, der Aufgabe wohl gewachsen sind und sich des in sie gesetzten Vertrauens würdig erweisen. ״Das Verhältniß von Saddukäern und Boöthosäern würde sich demnach in der Weise Herausstellen, daß jene 1) Geschichte der Juden Bd. III. S. Stuf(. S. 76 f.

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