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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1881-01-01 · 1 (1881) · p. Seite 190

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
8 (1881)
Issue
1 (1881)
Date
1881-01-01
Page
Seite 190 (sequence 193)
Language
German
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190 Lerner mit gleichem Recht zur Bestimmung der Redaktionszeit des j. Talmud geltend gemacht werden können. Aus diesem letztern jedoch soll B. r. reiche Auszüge enthalten; da aber der j. Talmud nach der Regierungszeit Julians redigirt worden, so fällt die Sammlung dieses Midrasch jedenfalls in das 5te Jahrhundert. So schließt Zunz. Allein weder das Eine ist erwiesen, noch das Andere wahrscheinlich. Bereits Grätz (Bd. IV, S. 494) hat den Namen יניעום in j. Nedarim III, 37 d, in welchem Z. (G. V. S. 53 6) Julianus finden wollte, für eine Corruptel aus Diocletian erklärt, was sich aus j. Schebuot ll, S. 346 ergiebt. Aber auch die Annahme Z.'s, daß B. r. aus dem j. Talm. geschöpft, beruht, wie sich oben *) gezeigt, auf sehr schwachen Gründen. Einen wichtigern Beweis für die nachjulianische Redaktionszeit des B. r. will Z. in B. r. Sect. 64 erblicken. Daselbst wird nämlich von dem Wiederaufbau des Tempels erzählt, der zur Zeit R. Josua b. Chananja's, also unter der Regierung Hadrians, stattfinden sollte. Es sei aber undenkbar, daß Hadrian den Tempel aufzubauen erlaubt habe; diese Begebenheit müsse vielmehr unter Julian vorgefallen sein. Der Berichterstatter nun, der die Zeiten des Julian mit denen des Hadrian verwechseln konnte, müsse also eine geraume Zeit nach Julian gelebt haben. Dieser Beweis verdiente treffend genannt zu werden, wenn die Voraussetzung richtig wäre. Was aber Zunz für undenkbar hält, das haben Volkmar und Grätz (Bd. IV, S. 442 ff.) aus anderen vom B. r. unabhängigen Berichten erwiesen. Cs steht fest, daß Hadrian, der bei seinem Regierungsantritt den Weg der Nachgiebigkeit einzuschlagen beschlossen, Concessionen an die Juden gemacht hat, unter die vorzüglich die Erlaubniß zur Nestauration des Tempels gehörte. Auch dieser Beweis Z.'s ist hiernach vollständig hinfällig. Auf die zwei noch übrigen Momente irgend eine Ansicht gründen zu wollen, dürfte schwerlich Jemand einfallen. Daß der Redaktor des B. r. das Seder Eliahu und die Abot R. Natan gekannt zu haben scheint, (G. B. S. 176) was beweist dies? Hierunter können nur ja die alten*) Abot R. Natan u. das alte׳'') Seder Eliahu verstanden sein! Daß schließlich griechische Ausdrücke in B. r. vorzukommen scheinen, kann bei den außerordentlich starken Zusätzen aus einer spätern Zeit kein Maßstab der Zeitbestimmung abgeben und um so weniger, als sich in den d e m 1) Jahxg. 1881 S. 107. 2) S. 37 Note 3. 3) S. 38 Note 6 Jahrg. 1881.

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