Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 8 (1881)
- Issue
- 1 (1881)
- Date
- 1881-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 58)
- Language
- German
- Belongs to
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Recensionen. 55 diejenigen Partien der Talmude, Midraschim u. s. w. zu verstehen, welche über die Gesetze der Thora handeln, so daß z. B. S. 31, 76, 79, 84 die im Sifro vorkommenden Begründungen pentateuchischer Vorschriften als ״Begründungen der Halacha" bezeichnet werden, bald wieder wird unter ״Halacha" die vom Talmud und den Codices recipirte Halacha verstanden (z. B. S. 23, 66, 101). Ferner zieht der Vers, auch solche Stellen zur Vergleichung heran, wo Philo weiter nichts als die Schriftstelle buchstäblich übersetzt, die Halacha aber gewissermaßen dem Schriftbuchstaben entgegen entscheidet (vgl. z. B. S. 52, 53, 58, 66), wiewohl in der Vorrede (S. VIII.) versprochen wird, nur diejenigen Gesetzesbestimmungen einer nähern Untersuchung und Vergleichung zu unterziehen, in denen Philo über den Buchstaben des Gesetzes hinausgehende Angaben macht. Freilich kann die bei Philo befindliche buchstäbliche Fassung des jus talionis und der Vorschrift: ״Du sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter" nicht übergangen werden, da die dazu gehörigen Halachoth für das Leben so wichtig waren, daß Philo sie bei Erwähnung der betreffenden Vorschriften nicht hätte verschweigen können, falls dieselben in das Leben der alexandrinischen Judenheit allgemein Eingang gefunden hätten. Es darf aber nicht auffallen, wenn Philo die Worte בעליו עמו (Exod. 22, 14) und והמת יהיה לו (Exod. 21, 34; 36) buchstäblich faßt und die halachische Erklärung ignorirt, da diese für das praktische Leben nicht belangreich und selbst einem Amoräer unbekannt bleiben konnte. Noch weniger bemerkenswerth ist es, daß Philo ובשבעת in Exod. 21, 2 als das 7te Dienstjahr und nicht (wie T. Jon. zu Exod. 21, 7) als Schemittajahr faßt. Dies ist ,nur eine buchstäbliche Uebersetzung und bedarf nicht der Erklärung aus der Halacha. Wir rügen deshalb nicht, daß Vers. z. B. die antihalachische Erklärung von דבש in Lev. 2, 11 mit Bienenhonig bei Philo II. 255 unerwähnt läßt. Noch eher hätte angeführt werden sollen, daß Philo (II. 277; 284) in Uebereinstimmung mit der Halacha vollständige Erlassung der Schulden im Brachjahre vorschreibt, während die meisten neueren Exegeten in der Schrift nur die Pflicht zur Stundung erblicken und Josephus (Ant. 3, 12, 3) irrthümlich