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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1881-01-01 · 1 (1881) · p. Seite 50

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
8 (1881)
Issue
1 (1881)
Date
1881-01-01
Page
Seite 50 (sequence 53)
Language
German
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50 Recensionen. Stelle hierin durchaus nicht vereinzelt stehen; auf die allegirte Talmudstelle kommen wir weiter unten zurück. 2. Die Tanaim differiren (Nidda 40 a) dabei in Betreff der Wochenreinigungsvorschristen (33 Tage nach Geburt eines Knaben und 66 nach der eines Mädchens weder den Tempel zu betreten noch Opferspeise zu genieße!,).*) ״Nun dürfte wohl," schließt der Vers., ״schwerlich Jemand behaupten, daß eine Frau nach so schwerer Operation innerhalb dieser Zeit diese Dinge über- Haupt hätte verrichten können." Jst's nun aber überhaupt mit diesen Beweisen durch ״wohl" und ״doch" im!ner mißlich, so ist's hier noch mehr der Fall, daß selbst die Impotenz zugegeben, doch wohl einerseits ein nach dem Tempel Getragenwerden, anderseits der Genuß von Bouillon aus Opferfleisch oder Etwas, was auch nur den Geschmack eines solchen erhalten (Lpt2 נתינת) möglich; auch der Rückschluß auf diese Jmpolenz von heute auf damals, tvo die Natur eine weit kräftigere war, ist durchaus unzulässig. Aber wir brauchen gar nicht so weit zurückzugehen, und nuv die Natur eines urwüchsigen Bauerninädchens mit der einer ״feinen Salondame" zu vergleichen, um die Hinfälligkeit dieses Beweises einzusehen. 3. Nidda 41a ist von dem Falle die Rede, daß eine Frau drei Tage lang an einen! schweren Gebärakte leidet und dann ״Joze Dofan“ war. ״Warum," fragt nun Vers., ״läßt man die Frau sich erst 3 Tage quälen und durch Blutfluß (um dessen Einfluß auf ihre Reinheit es sich dort besonders handelt) abschwächen, und schreitet erst dann zur Operation, welche auch heute, trotz der vorzüglicheren Hilfsmittel, fast gar keinen Erfolg erwarten läßt, und schritt nicht gleich zu dieser Operation?" Sonderbarer Beweis. Muß denn sofort ein Arzt zur Stelle gewesen sei, und wenn dies auch der Fall war, liegt denn die Möglichkeit nicht nahe genug, daß man sich bis dahin noch der Hoffnung hingab, die Geburt könne normal verlaufen, und man brauche nicht zu dieser Operation ״auf Leben und Tod" zu schreiten? *) Dem Verf. ist der lapaus passirt, auch das Verbot des Ooitua auf die angegebeneZeil zu erweitern, während dafür im ersten Falle 7, im letz: tern 14 Tage genügten. (Die Ansicht d. Verf.'s ist die der Karüer. Red.)

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