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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1880-01-01 · 1 (1880) · p. Seite 243

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
7 (1880)
Issue
1 (1880)
Date
1880-01-01
Page
Seite 243 (sequence 246)
Language
German
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Die neueste Hypothese über den Priestercodex. 243 nur muß man sich dabei des Blutgenusses enthalten VV. 15—16 --- VV. 20—25. Ungeachtet dieser Identität des Inhaltes wird jedoch bei sorgfältiger Prüfung klar, daß Deut. 12, 8 — 18 von einem andern Gesichtspunkte ausgeht als Deut. 12, 20—27. Ersteres Gesetz setzt Voralls, daß in der Gegenwart überall geopfert wird, ״Jeder thut, was recht ist in seinen Augen." Es wird daher nachdrücklichst diese Willkür in der Darbringung der Heilgen Abgaben in sehr ausführlicher Weise verboten. Damit aber nicht etwa die Meinung entstehe, es sei da jedwede Schlachtung an unheiliger Stätte untersagt, wird in Kürze in einem Verse (15) das vorangegangene Verbot durch 'ui!מ beschränkt. Wir haben also hier ein verbietendes Gesetz, das nur einer kleineu Restriktion unterliegt. Anders ist es im Gesetz VV. 20—27. Dieses geht von ganz anderem Standpunkte aus. In der Gegenwart ist das ganze Volk in der Nähe des Heiligthums, darf deshalb nichts schlachten, was nicht Gott als Opfer dargebracht wird. In Zukunft aber treten andere Verhältnisse ein. Israel wird ein großes Land bewohnen; das Heiligthum wird den Meisten zu ferne sein; es wird deshalb für diese Zeit das Schlachten und der Genuß des Fleisches überall gestattet. ״Doch,״ wird restringirend hinzugefügt, ״die Heiligthümer müssen (selbst aus der Ferne) nach der heiligen Stadt getragen werden." — In diesem zweiten Gesetze wird also ein bestehendes Verbot aufgehoben und nur für gewisse Fälle als noch gültig bezeichnet. Es liegt auf der Hand, daß dieses zweite Gesetz eine Zusatzbestimmung zu Lev. 17 geben will. Der 'מזבה ה in Deut. 12, 27 ist der in Lev. 17, 6 genannte; dre Begründung des Blutverbotes in Deut. 12, 23 ist dieselbe wie in Lev. 17, 11; 14 (vgl. auch Gen. 9, 4), und das ganze Gesetz im Deut, kann überhaupt nur als Aufhebung der strengen Bestimmung in Lev. 17, 1-4 verstanden werden. — Auf welcher Grundlage ruht aber das erste Gesetz (VV. 8—19)? Man könnte annehmen, es sei gegen die in Exod. 20, 24 gegebene Vorschrift gerichtet, wonach die Vielheit der Altäre erlaubt ist. Allein abgesehen davon, daß, wie oben (Jahrg. 1879 S. 17) dargelegt, ein Widerspruch in dieser Beziehung zwischen Deut, und Exod. sehr un-

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