Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 7 (1880)
- Issue
- 1 (1880)
- Date
- 1880-01-01
- Page
- Seite 242 (sequence 245)
- Language
- German
- Belongs to
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242 H osfmann Priester, sondern bereits vorher (eben durch die schriftliche Lehre) bezeugt ist. Daraus folgt entschieden, daß die in Leviticus 13—14 verzeichneten Vorschriften über den Aussatz zur Beobachtung eingeschärft werden, bei denen das eigenthümliche Gebot erscheint, daß selbst in Fällen, wo die Bestimmung des Gesetzes keinem Zweifel unterliegt, die Entscheidung nur durch den Priester erfolgen darf (vgl. Lev. 13, 2; 9; 19; 49; 14, 35 u. s.). Sind aber dem Deut, die in Leviticus enthaltenen תורות über den Aussatz bekannt, dann kennt er auch die anderen Gesetze des PO.; denn es ist kaum glaublich, daß die Gesetze über Aussatz allein für sich bestanden haben, ohne mit anderen priesterlichen תורות verbunden zu sein. Außerdem zeigen die Aussatz-Lehren derartige Beziehungen zu den anderen Priestergesetzen, daß man sich die elfteren ohne die letzteren nicht denken kann. Die Formeln איש כי, אדם כי (vgl. oben Jahrg. 1879 S.213f.) haben die Lehren über Aussatz mit den übrigen Priestergesetzen gemeinsam. Die in Lev. 14, 1—32 vorgeschriebenen Reinigungsopfer (vgl. auch VV. 49—53) sind vollständig den Opfergesetzen in Lev. 1 — 7 entsprechend, ja 14, 13 ist fast ein Citat aus 7, 2; 7. Das אל מחוץ לעיר אל מקום טמא in Lev. 14, 40; 41 45 correspondirt dem אל מחוץ למהנה אל מקום טהור in Lev. 6, 4. Somit tönnen die Aussatz-תורות von den anderen Gesetzen des PO. nicht getrennt werden. — Bei genauer Beobachtilng wird man aber finden, daß noch andere Gesetze des PO. dem Deut. Vorgelegen haben müssen. In Betreff des Gesetzes über das Schlachten (Deut. C. 12) haben wir bereits oben (Jahrg. 1879 S. 8 ff.) dargethan, daß es nur auf Lev. 17 fußen kann. Hier wollen Uni aber noch eine diesbezügliche Bemerkung nachtragen. Betrachten wir die Stelle Deut. 12, 8—28, so finden wir da ein und dieselbe Reihe von Vorschriften zweimal vorgetragen. Deut. 12, 8—18 ist Inhaltlich gleich mit Deut. 12, 20—27. In beiden Stellen sind folgende Vorschr iften enthalten: 1) Die heiligen Opfer dürfen nur am auserwählten Orte dargebracht und gegessen werden, VV. 8—14; 17—18 — VV. 26—27. 2) Die profane Schlachtung ist überall im Lande gestattet;