Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 7 (1880)
- Issue
- 1 (1880)
- Date
- 1880-01-01
- Page
- Seite 239 (sequence 242)
- Language
- German
- Belongs to
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Die neueste Hypothese über den Priestecodex. 23S C. 12 -26) erst am Schluffe der vierzigjährigen Wüstenwanderung von Moses vorgetragen wurden, als mit dem Urdeuteronomium (26, 17—18) im Widerspruch erklärt. Dieses letztere Gesetzbuch betrachte sich vielmehr ursprünglich ״als eine erweiterte Ausgabe des alten Bundesbuches und läßt den Mose die Gesetze und Rechte, die er auf dem Horeb empfangen hat, nicht 40 Jahre mit sich herumtragen, sondern sie sogleich dem Volke publiciren." — Diese ungeheuerliche Behauptung konnte nur durch einen Gewaltstreich gegen Deut. 23, 5—7 aufrecht erhalten werden. Diese Verse, die laut bezeugen, daß der Gesetzgeber erst am Schluffe der 40 Jahre sein Gesetz vorträgt, müssen sich's gefallen laffen, einer überarbeitenden Hand zugewiesen zu werden! Allein auch Deut. 24, 9 erwähnt ein Ereigniß, das erst nach der Gesetzgebung am Horeb sich zugetragen hat. Ferner setzt das Urdeuteronomium überall die Erwählung der Leviten als bereits vollzogen voraus (vgl. Deut. 18, 5; 21, 5 und weiter unten), was doch sowohl nach Deut. 10, 8 als nach Exod. 32,29 erst nach der Verfertigung des goldenen Kalbes erfolgte und naturgemäß vor der Gesetzgebung am Horeb nicht stattfinden konnte. Endlich erwähnt der Gesetzgeber der Gesetze, die er den Priestern in Betreff des Aussatz-Schadens bereits aufgetragen hat, was er nicht hätte thun können, wenn er seinen Stand- Punkt in der Zeit der Gesetzgebung am Horeb genommen hätte. Vgl. noch weiter unten S. 243 f. — Es ist demnach entschieden, daß die deuteronomische Gesetzgebung erst am Ende der vierzigjährigen Wüstenwanderung publicirt sein will.*) Dies vorausgesetzt, so ist es von vorne herein wahrschein-!ich, daß das Deut, sich nicht als das erste den Israeliten gegebene Gesetz betrachtet, sondern ein anderes voraussetzt, das während des vierzigjährigen Aufenthaltes in der Wüste erlaffen wurde und das es nur wegen des bevorstehenden Einzuges in das Land Kanaan erweitern und modificiren will. Hätte das Deut, das *) Die Stelle Deut. 26, 17 —19, in der W. seine Ansicht begründet finden will, sagt Weiler nichts, als daß bei der Publicirung des Deut.'s in den Ebnen Moabs der Bund vom Horeb erneuert wurde, wie dies auch in anderen Stellen des Deut.'s klar und deutlich gesagt wird; vergl. Deut. 27, 9; 28, 69; 29, 8-12.