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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1880-01-01 · 1 (1880) · p. Seite 238

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
7 (1880)
Issue
1 (1880)
Date
1880-01-01
Page
Seite 238 (sequence 241)
Language
German
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238 Hoffmann * tirung des PC. herbeizieht, bedarf kaum der eingehenden Widerlegung.*) Eine hierher gehörige Frage jedoch glauben wir zum Schluffe noch erörtern zu müssen, nämlich die, wie sich das Deut, zum PC. verhält. Man darf mit Recht erwarten, im Deut., daS selbst ebenso wie der PC. hauptsächlich ein Gesetzbuch ist, Aufschluß darüber zu finden, ob die Gesetze des PC. darin vorausgesetzt oder ob sie vollständig ignorirt werden. Letzteres wäre allerdings unbegreiflich, wenn der PC. dem Deut, bereits vorgelegen und das Ansehn eines sanctionirten Gesetzbuches gehabt hätte. Sollte es sich aber zeigen, daß das Deut, nicht nur den PC. gekannt, sondern auch dessen Gesetze als göttlich und durch Moses geboten betrachtet hat, dann wird auch zugegeben werden müssen, daß alle Gründe, die man für die späte Entstehungszeit des levitischen Gesetzbuches vorgebracht hat, hinfällig geworden und keiner Widerlegung bedürfen. Wellhausen, sowie alle Anhänger der Graf'schen Hypothese, setzen es als unzweifelhaft voraus, daß das Deut, das erste Gesetzbuch zu sein beansprucht und keine andere schriftliche Thora voraussetzt. Ja W. geht noch weiter, indem er (Jahrbb. f. d. Th. 1877, S. 464) selbst die Angaben der Einleitungsreden zum Deut., wonach die deuteronomischen Gesetze (das Urdeuteronomium *) So z. B. wird im zweiten Theile aus dem Umstande, daß in der Chronik der PC. auf die Geschichtserzählung einwirkt, was in den BB. Jud., Sam. und Reg. nicht der Fall ist, geschlossen, daß jenes Gesetzbuch erst zwischen der Schlußredaction der BB. Reg. und der Chron., d. h. nach der Rückkehr aus dem Exile, entstanden sei. Nun verhält sich aber die Sache nur derart, daß in der Chronik alle Cultus-Einrichtungen, die zur Zeit des zweiten Tempels bestanden, auch als in der vorexilischen Zeit geltend vorausgesetzt werden. Manche dieser Einrichtungen haben allerdings im PC. ihren Ursprung, viele aber sind im Deut, begründet, manche auch, wie von der Chron. selbst zugestanden, erst später (von Samuel und David) eingeführt worden. Da nun, wie W. S. 311 bemerkt, /,in den BB. Jud., Sam. und Reg. die Thatsache des radikalen Abstandes der alten Praxis vom Gesetz nicht in Abrede gestellt wird,״ so ist es leicht erklärlich, daß da vom PC. keine Spuren sichtbar sind. Daß aber das Deut, auch da überall hervortritt, ist dem Umstande zuzuschreiben, daß dieses Gesetzbuch seit der Reformation des Josia gewissermaßen ein Volksbuch geworden ist.

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