Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 7 (1880)
- Issue
- 1 (1880)
- Date
- 1880-01-01
- Page
- Seite 227 (sequence 230)
- Language
- German
- Belongs to
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Bereschith Rabba. 227 den übrigen בכל מקום erst an gepaßt wurde, so muß diese Fassung in den übrigen Gliedern vorausgesetzt und als bereits vollendet gedacht werden, wie kommt es also, daß Form und Ausdrucksweise gleich der Mischna lauten? Muß nicht alsdann behauptet werden, daß diese Stelle in B. r. eine ältere Boraita sei? Macht nicht auch die ganze Composition den Eindruck einer Boraita? Scheint sie nicht auch aus den älteren Mischna- Sammlungen entlehnt zu sein, aus welchen die offtcielle Mischna selbst ihren Ursprung erhalten? — Aus Sisra, Sifre und Mechilta gleichwie aus der Tosephta ergiebt sich zunächst, daß der Redactor des B. r. aus Quellen geschöpft, die denjenigen correspondirten, welchen der letzte Redactordestan attischen Mid rasch wie der Tosephta ihre späteren amoräisch en Zusätze und bisweilen auch älteren Agadoth entlehnt haben, sodann aber auch, daß Sisra und Sifre ebenso wie Tosephta und Mechilta dem Sammler des B. r. ihrem ursprünglichen Texte nach bekannt gewesenundvon ihm in gleicher Weise benutzt worden. Der Ansicht F.'s (Introä. in Talm. Hierosol.' S. 27b, 28a), daß Sisra und Sifre in Palästina nicht in gleichem Ansehen wie Tosephta und Mechilta gestanden, widerspricht das Verfahren des B. r., in welch em von Sisra wie Tosephta, von Sifre wie Mechilta in der Regel das Aeltere und Ursprüngliche citirt wird, das Jüngere und später Hinzugefügte dagegen aus Tosephta ebensowenig wie aus Mechilta erst citirt zu werden braucht. Die zwei Stellen aber, die F. zur Begründung seiner Ansicht von der geringern Werthschätzung des Sisra') geltend macht, sind so entscheidend nicht, um aus ihnen diese bedeutsame Folgerung ziehen zu dürfen. Zur ersten Beweisstelle Sisra IX, 230 (j- Therum. VII, 42 b, b. Schebu. 26 b) bemerkt F. S. 27 b: da der j. Talm. 1) In Hinsicht auf Sifre hat F. seine Beweise nicht specialisirt, vgl, S. 28 a.