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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1880-01-01 · 1 (1880) · p. Seite 140

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
7 (1880)
Issue
1 (1880)
Date
1880-01-01
Page
Seite 140 (sequence 143)
Language
German
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140 Hoffmann darauf Vorschriften über die Heiligung von Grundstücken: über Häuser (14—15), Erbäcker (16—21) und Kaufäcker (22—25). Hier ist ebenfalls überall von Weihungen an den Ewigen, nicht an die Priester, die Rede.*) Am deutlichsten ist dies zu ersehen, aus den nun folgenden mit אך eingeleiteten Ausnahmen von den obigen Bestimmungen. Zuerst lehrt V. 26, daß die erstgeborenen reinen Thiere nicht durch ein Gelübde dem Ewigen geweiht werden, da sie nach dem bereits bestehenden Gesetze von Geburt an dem Herrn heilig sind. Hier kann nur auf die Vorschrift in Exod. 13, 2 (Q) Bezug genommen sein, wo, wie bereits oben bemerkt, von einer Abgabe an die Priester nicht die Rede sein kann. Die zweite Ausnahme gilt dem Banngute (הרם), das man weder durch Kauf oder Lösung dem Heiligthume entziehen, noch, wenn es gebannte Menschen sind, durch Lösegeld vom Tode befreien kann (VV. 28—29). Solche Bannungen kamen in der israelitischen Geschichte öfters vor (vgl. Nachmanid.); so z. V. bei der Eroberung Jericho's, wobei alles Lebendige, von Menschen bis Vieh, getödtet und anderes Gut in den Tempelschatz gegeben wurde (Josua 6, 21; 24). Daß demnach hier beim Cherem nicht von Einkünften der Priester gesprochen wird, ist klar. Wem darf es nun in fceti Sinn kommen, das unmittelbar darauf folgende (V. 30) als 'קרש לוז bezeichnete מעשר vom prie- *) In V. 21 befindet sich zwar nach der Bestimmung: ״Das Feld sei, wenn es im Jobel herausgeht, heilig dem Ewigen wie ein Bann-Feld״ — noch der Zusatz: mm« לכהן תהיה. Allein daraus müßte man schließen, daß alles Banngut den Priestern zukam, was mit B. 28 im Widerspruch wäre, wonach כל הרם, nicht wie nach Num. 18, 14 den Priestern, sondern als Allerbeiligstes dem Ewigen gehört. Vielleicht haben die I!XX, um diesen Widersprnch in unserm Cap. selbst zu lösen, das שדה התרת in V. 21 mit ״/) yf! 1) äcpeoQiöiieviy* 1 (nicht ävaTe&efiaTLOfievi] wie V. 28 und sonst) übersetzt. — Unsere Weisen im Sifra zur Stelle und im Sifre zu Num. 18, 14, sowie in Mischna Arachin VIII, 6 haben diesen Widerspruch damit zu lösen gesucht, daß sie annähmen, es habe zweierlei הדת gegeben, ein den Priestern und ein dem Ewigen geweihtes. Es ist nun eine Meinungsverschiedenheit, ob die unbestimmten הדתית zur erstern oder zur letztern Klasse gehörten (vgl. auch Mischna Arachin VII, 4). Jedenfalls wäre es ganz ungerechtfertigt, aus dem Satz: mm« לכהן תהיה in N. 21 schließen zu wollen, daß im ganzen Ab sch n. von Abgaben an die Priester gehandelt werde.

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