Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 7 (1880)
- Issue
- 1 (1880)
- Date
- 1880-01-01
- Page
- Seite 82 (sequence 85)
- Language
- German
- Belongs to
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82 Wolfs hierauf folgt LJjj, das die Erwähnung dieser Vorzüglichkeit einleitet, die darin besteht, daß ״die in Folge von Vergeltung gewonnene Seligkeit mehr ist, als die durch Gnade genossene." •60 nur glauben wir die ganze Stelle auffassen zu müssen und so wäre wohl auch ההטבה in!ד!טובד oder הטוב zu ändern. Seite 108, Z. 7 ist gleichfalls ein ganzer Satz ausgefallen und zwar nach יאשיה; er lautet folgendermaßen: La ^jJ! cjLLw*^.! ouiKjJ was also hebr. heißen würde: ומהם נלי שמאריך לר לגמול על המעט מהזכיות אשר עשה לפניו כאשר בארנו, mit weichein Letzteren auf eine frühere Stelle (S. 115 unserer hebr. Ausg.) hingedeutet wird. Durch או יחלק בה (das. Z. 7 v. u.) will I. T. wiedergeben, indem er חלק in der Bedentung: ״widerstreben" nimmt, die das Wort bekanntlich erst im Rabbinischen hat. Der berühmte Lexicograph F. dagegen denkt an das biblische Hebräisch und übersetzt: ״wenn er auch andere annähme oder einen Theil derselben", was ganz nnrichtig ist. — Statt des (das. 5 v. u.) beispielsweise äugeführten או שלא יבעל וכוי steht in unserem Text: äjjü• bf ,jJtXJfjJI, ״daß die Hochhaltung der Eltern nie von ihm unterlassen werde." Die Worte אבל נלי שלא וכוי (das. Z. 2 v. u.) stimmen nicht mit dem Sinn des Originals überein. Im Arabischen steht!30 und dies bedeutet: ״wer nicht eine göttliche Vorschrift unverletzt bewahrte" und dies wird durch נלי שלא הניח מצוה keinesweges ausgedrückt; ferner heißt es: ,j-* I—^0 ^JLa. ״so daß er sie öfter aus dem Auge gelaffen," wozu שלא עבר עליה פעם אהה gleichfalls nicht paßt. Vielleicht ist I. T. durch die Bedeutungen ״aufbewahren," ״in Ruhe lassen" zum Gebrauch des Wortes הניח an dieser Stelle verleitet worden. Seite 109, Z. 1 sind die Worte ששם לעצמו חק לחלוק על מצוה וכוי in mehrfacher Beziehung incorrect; das Arabische lautet:!<\1כ äiJüÜ xJ ״wenn Jemandem ein einziges Gesetz vorgeschrieben (ausdrücklich bezeichnet) worden