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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1880-01-01 · 1 (1880) · p. Seite 65

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
7 (1880)
Issue
1 (1880)
Date
1880-01-01
Page
Seite 65 (sequence 68)
Language
German
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IRI
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Recensionen. 65 ..בשעה שתקן שלמה עירובין ונטילת ידים in dem nämlich beiden von Salomo herrührenden Tekanoth eine Negation und ein eine Handlung zu vollziehen verlangendes Gebot zu Grunde liegt. Das Gesetz verbietet bloß das Hinaustragen eines Gegenstandes von bestimmter Größe von dem רשות היהיד nach dem רשות הרבים und umgekehrt. Da kam Salomo und dehnte dieses Verbot auch auf הצר und מבוי aus. Von dieser Seite betrachtet, ist die תקנת von Erubin eine gewöhnliche ירה», zieht man aber das andere Moment in Betracht, daß Sal. unter gewissen Modalitäten das Tragen in den genannten Räumen gestattet und zwar mit Hülfe eines עירובי הצרות und שתופי מבואות, so ist es natürlich als eine תקנה im engern Sinne, als ein Gebot anzusehen. Ganz so verhält es sich auch mit der Institution vom נטילת ירים. Das Berühren heiliger Speisen, selbst wenn man sich keiner Unreinheit bewußt ist, ist gesetzlich erlaubt; Salomo jedoch hat es verboten, hingegen gestattet nach vorhergangenem Waschen der Hände. Demnach würde Toßafot's Frage: (Jebamoth 21, Schlagwort רב Erubim 21: Schlagwort בשעה) weshalb denn Rabbi Juda bei der Aufzählung der Salomonischen Verordnungen nicht auch das von ihm erlassene Verbot der שניות לעריות anführt, einfach damit zu beantworten sein, daß letzteres nichts als eine bloße Geserah ist, während die beiden obigen doppelter Natur sind und also nicht in eine Kategorie zusammenfallen. Vortrefflich sind auch die sich hieran S. VI der Einleitung anschließenden Bemerkungen über die Bedingungen, nach welchen der eine Gerichtshof die von einem frühern in's Leben gerufenen Institutionen modifiziren oder gar aufheben könne. Hierbei hätte ich bloß den Vers, auf eine Reihe vorzüglicher Artikel im שומר ציון הנאמן Jahrgang III. sowie auf einen höchst interessanten Aufsatz im Kerem Chemed Band VI, S. 50 aufmerksam zu machen. Nicht minder geistvoll sind die Ausführungen des Vers, über die erste von Moses angeordnete תקנה: An den verschiedenen Festen des Jahres öffentliche Vorlesungen abzuhalten. Aus dem Doppelausdrucke שואל ין ורורשין eruirt der Vers, zunächst, daß diese Anordnung einen zwiefachen Zweck haben sollte, erstens, daß man sich über die Art und Weise der an dem Feste zu übenden Ceremonien Belehrung verschaffe und damit man ferner die historische ü

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