Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 6 (1879)
- Issue
- 1 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 177 (sequence 180)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Maimonides' Commentar zu Pirke Aboth. 177 ad ll) M. 8.: עורכי הדיינין שלומרין הטענות והדיגין ובו׳ כאלו הם עורבי; הדין וכוי ולזה קראום עורכי הריני; כאלו ערבו הריני; לפניהם עכ״ל: כל זה יורה ברור כי תחת הר״נין היה גורם הריני;. Auch hier bin ich nicht ganz überzeugt; die Handschriften haben sämmtlich עורבי הדיינין in der Mischnah, und im Commentar heißt es selbst in mehreren Ausgaben, die ich gesehen,;ולזה קראום עורכי הר״ני, nicht;הריני wie Herr R. citirt. In Bezug auf:;כאלו הם עורכי הרי; וכוי differiren die Manuscripte. F. u. O. haben;הר״ני; nur Q., die jüngste von allen, hat;הרי. Aus dem arabischen Texte aber, der eine Verwechslung zwischen בצומה) דין) und חאכם) דיין Pl. ר,כאם) nicht zuläßt, geht zur Evidenz hervor, daß M. עורכי הד״נין gelesen hat. Die von N. citirte Stelle lautet im Orig.: כאנהם יצפפון אל חב א ם ואלבצום בין אידיהם ולד־לך סמוהס עורבי הדיינין באנהם ערכו הדיינין לפניהם. Hebräisch muß es demnach übersetzt werden: וכאלו יערכו השופטים ואנשי הריב לפניהם ולב; קראום עורכי וכוי. Dagegen ist Herrn R. hier wieder ein Fehler entgangen, der einem so scharfen Beobachter nicht hätte entgehen dürfen. Gleich a>n Anfang heißt es: עורכי הדיינים הם אנשים שלומדים הטענות עד שיהיו בקיאים בני אדם בדיניהם. Wie? Ist es möglich, so lange Jurisprudenz zu studiren, bis ein Anderer im Codex gut beschlagen ist? Und doch steht dieser Unsinn schon Jahrhunderte lang unangefochten in unseren Ausgaben und erbt sich fort von einer Edition zur andern! Wir werden natürlich שלומדים in שמלמדים corrigiren? Das ist ja die wahrscheinlichste, naheliegendste Correktur! Ja, ivahrscheinlich ist sie, das gebe ich zu, aber nicht wahr, und auch nicht Alles was nahe liegt, ist deshalb auch gut. Nach den Manuscripten muß שלומדים beibehalten, dagegen בקיאים in פקידי (— Sach- Walter) corrigirt werden; ערכי הד״נין sind nach M. Leute, welche sich zu Sachwaltern heranbilden um bei Prozessen ihre Dienste anzubieten: (אקואם יתעלמו; אלכצום חתי יצירוא ובלא ללנאס פי בצומתם.) ad 13) M. 9.: יצר לו ויגזול ויזנה: צ״ל ויונה :אחרי כתבי זאת מצאתי כן מובא בהמגיד בשם פי׳ אבות להרמב״ם כ״י: Auch die Berliner Handschriften haben: ויונה, das Original: ויגור. ad 14) ibid.: רחוק מאוד להגצלממגה: צ״ל מרעה. Nein, es 12