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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1879-01-01 · 1 (1879) · p. Seite 103

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
6 (1879)
Issue
1 (1879)
Date
1879-01-01
Page
Seite 103 (sequence 106)
Language
German
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Die neueste Hypothese über den Priestercodex. 103 Fest charakterifirt, und nur der Ritus des Hüttenwohnens soll an ein historisches Factum erinnern. Das Verhältniß ist also derart, daß im?6 die agrarische Bedeutung bei allen drei großen Festen deutlich angegeben ist, während in JE beim Mazzotseste, das hauptsächlich ein historisches Fest und nur in secundärer Beziehung ein Erntefest ist, nur die Hauptbedeutung angezeigt und in Dt. zwar auf die secundäre Bedeutung hingewiesen ist, aber dies mit Worten, die erst durch die deutlichen Besinnmungen des?0 verständlich sind. — Aber die Opfer — dies >vird geltend gemacht — sind im?0 nur Gesainintopfer der Gemeinde, während sonst gerade das Festopfer ein Privatopfer ist (S. 102 f.). Dagegen ist zu bemerken, daß der?0 an mehreren Stellen deutlich zeigt, daß er nur deshalb die Privatopfer an den Festen nicht gebietet, weil erste voraussetzt.*) Lev. 23, 38 und Num. 29, 39 wird ausdrücklich erklärt, man solle die Gemeindeopfer darbringen außer den verschiedenen Opfergaben, die jeder einzelne spendet. Ebenso spricht 901111. 15, 3 von Privatopfern an Festtagen (vgl. auch Num. 10, 10). Es besteht also nur die eine Differenz, daß der?6 die Gemeinde-Festopfer vorschreibt, während diese an den anderen Stellen des Pentateuchs mit Stillschweigen übergangen werden. Dies erklärt sich aber einfach daraus, daß der?6 eine Unterweisung für die Priester geben will, wie sie den Gottesdienst am Hanptheiligthum üben sollen, während z. B. im Bundesbuche die Vorschriften für das Volk gegeben sind. Wollte man aber aus dem Stillschweigen der übrigen Gesetze des Pent. schließen, daß in alter Zeit gar keine besvndern Festopfer für die Gesammtheit dargebracht wurden, so müßte man aus demselben Grunde annuehmen, es habe damals überhaupt gar kein Gesammtopfer für die Gemeinde existirt, was wegen 2. Kön. 16, 15 unmöglich ist. — Wenn man aber täglich Morgens und Abends ein Gemeindeopfer dargebracht, so ist es nur natürlich, daß an Sabbath- und Festtagen das Gesammtopfer vervielfältigt wurde. *) Allerdings, weil es bereits in der Bundesgesetzgedung Exod. 23, 14 ff. geboten wurde.

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