Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 6 (1879)
- Issue
- 1 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 105)
- Language
- German
- Belongs to
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102 Hoffman« In derselben Weise ist auch bei den Speiseopfer-Gesetzen in Lev. 2 VV. 11 —13 offenbar ein Schluß zu diesen Gesetzen; es folgt aber darauf noch ein Nachtrag (VV. 14—16) über ein erst später im heiligen Lande darzubringendes Opfer, die Erstlings-Mincha, die identisch ist mit dem Lev. 23, 9 ff. vorgeschriebenen Omer, wie in Abhandl. I, S. 17—19 gezeigt worden. Nun meint W., im PC seien die Feste ihrer Naturwüchsigkeit entkleidet und zu historischen Festen umgedeutet worden, während in der älter sein sollenden Gesetzgebung alle Feste Naturfeste seien. Diese Behauptung hat erst ein kritisches Manöver sonder Gleichen ermöglicht. Sowohl JE (Exod. 23 und 34) als Dt (Deut. 16) kennen das Mazzotfest nur als ein historisches Fest. Davon, daß es auch ein Ernteanfangs-Fest ist, hätten wir dort nichts gemerkt. Der PC ist's (Lev. 23, 9 ff.), der uns darüber so deutlich als möglich unterrichtet. Da wird das Stück Lev. 23, 9—22, durch welches erst die Stelle Deut. 16, 9 ihre Erklärung findet, dem PC gewaltsam entrissen, und wiewohl letzterer in Num. 28, 26 lauten Protest dagegen erhebt, glaubt W. (S. 88) dennoch ״volle Berechtigung" zu haben, zuerst dieses Stück zur Erklärung des Deut, zu verwerthen, um dadurch das Mazzotfest mit dem Leben in Verbindung zu setzen, und hinterher (S. 103) die Riten der Gerstengarbe lind der Weizenbrode zu ״leisen Spuren" zu degradiren, die ״verrätherischer Weise" den Ursprung der Feste bezeugen. — In der That aber hätte nicht klarer der Zusammenhang des Mazzotfestes mit dem Agricultur-Leben gezeigt werden können als in der Weise, wie es im PC geschieht, daß plötzlich mit den Worten ״wenn ihr kommet in das Land u. s. w." der Schauplatz der Gesetze sich ändert und wir aus der Wüste mitten in die garbenreichen Gefilde versetzt werden. Beim Sukkotfeste wird dem PC in umgekehrter Weise Gewalt angethan. Da soll die historische Erklärung im Nachtrag (Lev. 23, 43) davon zeugen, daß auch die Laubhütten als ein historisches Fest betrachtet werden. In Wahrheit aber wird dort durch die Zeitbestimmung ״wenn ihr einsammelt den Ertrag des Landes", sowie durch den Ritus des Feststraußes (VV. 39—40), das Hüttenfest hinreichend als ein agrarisches