Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 6 (1879)
- Issue
- 1 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 52)
- Language
- German
- Belongs to
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Leffmann Berens Intervention. 19 wendete und in diesem Magazin Jahrgang I. Nr. 6 habe ich mitgetheilt, wie die israelitische Gemeinde zu Nicolsburg, an deren Spitze sein Schwiegersohn, der dainalige dortige Landrabbiner David Oppenheimer, stand, uin seine Verwendung nachsuchte, als die angesehene israelitische Gemeinde zu Kreinsier durch den Administrator des Bisthums Olmütz mit Ausweisung bedroht war. Aus Akten, welche sich im kölnglichen Staatsarchive zu Hannover befinden und welche ich am Schluffe dieser Abhandlung ihrem Wortlaute nach mittheile, ist aber auch ersichtlich, wie bereitwillig Leffmann Berens intervenirte, wenn es galt, die Verbreitung von Schriften zu verhindern, die durch ihren gehässigen und judenfeindlichen Inhalt seinen Glaubensgenossen schaden konnten. In denr letzten Viertel des 17ten und in der ersten Hälfte des I8ten Jahrhunderts hatten bekanntlich Apostaten und andere Judenfeinde, die Lehrmeister zahlreicher Gleichgesinnter in der Gegenwart, vielfach die Presse dazu benutzt, den Judenhaß zu schüren, und auch in Güttingen hatte ein Licentiat Gulich ein Buch veröffentlicht, das von Verleumdüngen gegen die Juden strotzte und bei der gereizten Stiinmung, welche damals gegen letztere herrschte, diesen sehr nachtheilig werden konnte. Leffmann Berens wendete sich daher im Namen der gesammten Judenschaft in dem Herzogthume Braunschweig und Lüneburg au seinen Landesfürsten, den Herzog Ernst August, in einem datumlvsen Schreiben, (siehe Beilage l.) das aber ohne Zweifel vor 1692, in welchem Jahre der genannte Herzog bekanntlich Churfürst wurde, abgefaßt sein muß, weil Ernst August darin nur als Herzog und nicht als Churfürst bezeichnet wird. Er zollt in demselben dem Herzog seinen Dank dafür, daß er gleich seinen Vorfahren einige Juden wie ihn selbst mit seinem hohen Schutz begnadigt und hält sich versichert, daß der Herzog denselben auch ferner seinen Schutz gegen Gefahr und Beleidigung angedeihen lassen werde. Er müsse aber nothgedrungen dem Herzoge hinterbringen, daß, obwohl die Schutzjuden im Lande sich jederzeit sowohl gegen die Obrigkeit als auch gegen die Unterthanen ehrerbietig bezeigt und Niemand weder mit Worten noch mit Werken beleidigt hätten, dessen un- 4