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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1879-01-01 · 1 (1879) · p. Seite 12

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
6 (1879)
Issue
1 (1879)
Date
1879-01-01
Page
Seite 12 (sequence 15)
Language
German
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12 Hoffmann zusammen, daß sowohl in Lev. 17—26 als auch in den übrigen Gesetzen des?0 der Genuß von gefallenen Thieren nicht für alle Israeliten verboten wird. In Lev. 17,15 wird derjenige, der Gefallenes ißt, blos zu einer Reinigung verpflichtet. Lev. 22, 8 wird blos dem Priester verboten, Gefallenes gu essen, damit er sich nicht dadurch verunreinige. Ebenso wird aber auch in Lev. 11, 40 derjenige, der von einem gefallenen Thiere ißt, blos zu einer Reinigung verpflichtet. Diese Vorschriften hängen mit dein Verbote der Schlachtung zusammen; vgl. Maimonides Hilch. Schechitah IV, 17. Das Deut., welches das Schlachten gestattet oder gebietet, verbietet entschieden, gefallene Thiere zu essen (Deut. 14, 21). — Das Gesetz vom Jobeljahre, welches in Lev. 25, 8 ff. seinen Ursprung hat, wird nicht nur in ben Gesetzen von Lev 27 mehrmals erwähnt, sondern auch in der von W. selbst (Jahrbb. f. d. Th. 1877 S. 453) zu Q gerechneten Stelle Rum. 36, 4 als bekannt vorausgesetzt. Ich verweise ferner auf das über das Jobelgesetz in Magazin 1876 S. 8 f. u. 12 ff. und 68 ff. Erörterte. — Das Festgesetz in Num. 28—29 hat das ganze Festgesetz in Lev. bereits vor sich und nimnrt darauf als ein Ganzes Rücksicht, auch auf Lev. 23, 9—22 und 39 — 44 (gegen Well- Hausen Jahrbb. f. d. Th. 1877 S. 433). Denn Num. 28, 26: בהקריבכם מנחה חדשה לה׳ nimmt Bezug auf: והקרבתם מנחה חדשה לה' in Lev. 23,16 und Num. 29,12 ist וחגותם — ימים fast ein wörtliches Citat aus Lev. 23, 39 u. 41. Doch davon mehr weiter unten beim Abschnitt über die Feste. — Das Gesetz über die Trankopfer Num. 15, 1 —16 soll nach Wellhausen (Jahrbb. f. d. Th. 1877 S. 447) ״von dem Bearbeiter (nicht von dem Autor) der Sammlung Lev. 17—26 verfaßt" sein. Indessen wird Lev. 23,18 mit ומנחתם ונםביהם direct auf das Gesetz Num. 15, 1 ff. hingewiesen, was neben vielem Andern für die Zusammengehörigkeit beider Gesetzesgruppen spricht. Dieses Gesetz über die Trankopfer wird nicht nur öfters in Num. 28—29 angeführt, sondern auch Num. 6,15; 17 verweist darauf, und selbst (j (Exod. 29, 40) kennt dasselbe. — Alles dies zeigt zur Genüge, daß es nicht gestattet ist, Lev. 17—26 in einen principiellen Widerspruch mit Q zu setzen, und das geschieht mit der

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