Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 5 (1878)
- Issue
- 1 (1878)
- Date
- 1878-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 101)
- Language
- German
- Belongs to
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98 Hoffmann jedoch, daß sie einen Stier und einen Ziegenbock darbringen" (vgl. Progr. S. 34). Je weniger Josephus über die innere Geschichte seines Vaterlandes zu berichten für gut findet, desto mehr trägt er unbewußt die Verhältnisse und Anschauungen seiner Zeit in das Alterthum hinauf, und wir können bei aufmerksamem Lesen der biblischen Geschichte des Josephus so manche wichtige Notiz für die jüdische Geschichte in den letzten Zeiten des zweiten Tempels gewinnen. Dies ist bei der eben angeführten Stelle der Fall. Die Schrift ordnet (Lev. 4, 3 ff) an, daß der Hohepriester einen Stier zum Sündopfer bringen solle, und (das. 4,22 ff.) daß der Nasi, wenn er sündigt, einen Ziegenbock darzubringen habe. Nach der Mischna (Horajot 3,3) ist unter dem Nasi der König verstauden. Doch glaubte R. Juda Ha-Nasi, daß auch er als Nasi dieses Opfer bringen müßte, wenn nicht der Erilarch in Babylo- »ien über« ihm stände (Horajot 1.1b vgl. Asulai das.). Den Hohen- Priester betreffend, lehrt die Mischna (Horajot 3,1), daß auch der abgesetzte Hohepriester ebenso wie der im Amte befindliche einen Stier zum Sündopfer bringt. Die aqxovcsg des Josephus sind also einerseits die ctQxisQelg (die fungirenden und die ehemaligen Hohenpriester),*) die einen Stier darzubringen hatten, andererseits der Nasi, der einen Ziegenbock darbrachte. Letzterer kann nur der Schriftgelehrten-Nasi des Talmuds sein, der also, ebenso wie die Hohenpriester, äqxiov genannt wurde. Auch in ant. 9, i, 1 nennt Josephus die zwei Präsidenten des obersten Gerichtshofes, den Hohenpriester und den Fürsten vom Hause Juda, ״aqxovzag“. Daß aus Josephus Darstellung zu schließen ist, Simon ben Gamliel I. sei Nasi des Sanhedrin gewesen, haben wir im Programm S. 46 f. gezeigt. Im Allgemeinen liefert eine genaue Untersuchung das Resultat, daß der Hohepriester, als Oberhaupt des Staates, bei politischeu Angelegenheiten und seit der Herrschaft der Römer auch bei Criminalprozessen (Programm S. 45, vgl. S. 43 Amn. 4) das *) Dies Alles gilt nur nach der Ansicht des R. Meir (Horajot 12 a); nach den Chachamim dagegen brachten nur die gesalbten Hohenpriester einen Stier zum Sündopfer, nicht aber die HP. des zweiten Tempels, die nicht gesalbt waren.