Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 4 (1877)
- Issue
- 1 (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 214 (sequence 216)
- Language
- German
- Belongs to
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214 Hoffmann wurde an zwei Stellen ausgezeichnet. Exod. 29 enthält diejenigen Opfer, die nur für die Zeit der Einweihung der Stiftshütte vorgeschrieben waren, während diejenigen Opfer, die auch in der Folgezeit dargebracht werden sollten, in Lev. 6—7 hinter dem Volks- Opfergesetze (Lev. 1—5) ihren Platz fanden. Daher ist auch das Gesetz über die Hohepriester-Mincha, das nicht blos für die Einweihung der Stiftshütte, sondern auch für die Folgezeit vorgeschrieben war, nicht wie die andern Einweihungsopfer in Exod 29, sondem auch in Lev. 6 ausgezeichnet; vgl. Malbim ha-Torah weha- Mizwah p. 39 § צו. Eine genauere Einsicht in die Gesetze Exod. 29 und Lev. 6—7 überzeugt uns noch mehr von dem Zusammenhänge dieser beiden Abschnitte. Gleich der Anfang von Lev. 6: היא העלה—כל הלילה knüpft an den Schluß von Exod. 29 an, wo (V. 38—41) vorgeschrieben ist, täglich morgens und abends Ganzopfer darzubringen, die selbstverständlich nach der Vorschrift in V. Id—18 zu behandein sind. Auch die Lehre vom Sündopfer (Lev. 6, 17 ff.) schließt sich enge an die verwandten Vorschriften in Exod. 29 an. Dort ist V. 10—13 die Art der Darbringung des zur Einweihung der Stiftshütte gehör igen Sündopfers gelehrt. Von diesem Sündopfer mußte aber das Fleisch, die Haut u. s. w. außerhalb des Lagers verbrannt werden, da der Natur der Sache nach die Priester nichts davon essen konnten und auch dem damals als Priester fungirenden Moses das Sündopfer nicht zu Thcil werden sollte. Daher lehrt vor Allem Lev. 6, 19, daß bei den andern Sündopfern der sühnende Priester das Fleisch verzehren solle. Aus diesem Grunde steht diese Lehre hier, obgleich sie nach dem oben S. 65 und 73 f. Gesagten eigentlich in das Priesterantheilgesetz, Lev. 7, 7 ff., gehört. Auch bei der Aufzählung der Opferstücke finden wir eine auffallende Aehnlichkeit zwischen Lev. 7, 3 f. und Exod. 29, 13. An beiden Stellen wird das Eingeweide-Fett in Kürze blos החלב המכסה את הקרב genannt, während tut Volks-Opfergesetz, Lev. 1—5, stets genauer noch כל החלב אשר על הקרב hinzugesügt ist (was die 17XX irrthümlicherweise auch in Lev. 7, 3 hiuzufügen). Wie die Vorschriften über die Webung und den Priesterantheil am Friedensopfer (Lev. 7, 28 ff.), sowie die dabei gebrauchten Termini