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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1877-01-01 · 1 (1877) · p. Seite 135

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
4 (1877)
Issue
1 (1877)
Date
1877-01-01
Page
Seite 135 (sequence 137)
Language
German
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Opfergesetze. 135 1, 10 ff. und 5, 6). Wie am Schluffe der Vorschriften über die hochheiligen Opfer paffend über den Antheil der Priester an diesen Opfern gesprochen wird, ist oben S. 74 gezeigt worden. Indem dieses Priesterantheil-Gesetz mit dem Antheile der Priester an den Mehlopfern schließt, wird demselben unmittelbar die Vorschrift über die Brote zum Dankopfer und den Priesterantheil davon angereiht. Dies mag auch der Grund sein, daß in der Lehre vom Friedensopfer (7, 11 ff.) blos von dieser Brotzugabe, nicht aber von den in Num. 15 gebotenen Speiseopfer-Zugaben die Rede ist. Letztere Speiseopfer, die den Namen מנחת נסכים (Speiseopfer der Trankopfer) führten, wurden nach der richtigen Lehre der Pharisäer (gegen die Sadducäer) ganz auf dem Mare angezündet (vgl. Megillat Taanit C. 8, Mischna Menachoth 74 b, Tosefta Korbanoth 5, 2). Uebrigens hat das Trankopfer-Gesetz in Num. 15 die Einleitungsworte: ״Wenn ihr kommet in das Land eurer Wohnsitze, das ich euch gebe", und es haben einige unserer Weisen behauptet, daß die Trankopser-Vorschriften in der Wüste keine Geltung hatten (vgl. Sifra zu Num. 15, 2 und Kidduschin 37b; s. auch Tosafot das. 8. V. לא קירבו, wo die gegen diese Ansicht zu erhebende Schwierigkeit aus Exod. 29, 40 f. beseitigt wird). Hiernach erklärt es sich leicht, warum die betrefsenden Gesetze erst später vorgeschrieben werden. Auf die Vorschrift über die Brote des Dankopsers, welche, wie oben S. 66 gezeigt worden, als eine Opfergabe betrachtet werden müssen,*) folgt das Speisegesetz für die beiden Arten von Friedensopfern und zwar zuerst über die Zeit, wann sie gegessen werden dürfen, wobei zwischeu Dank- und andern Friedensopfern ein Unterschied gemacht wird, sodann wird bestimmt, in welchem Zustande das Opfer zum Essen erlaubt und in welchem es verboten ist.**) Diese Speisege- *) Trotzdem gesäuertes Brot dabei war, kann ihnen doch nicht der Opfer- Charakter abgesprochen werden, da ja C. 2, V. 12 ausdrücklich gestattet wird, ein Opfer von Gesäuertem zu bringen; nur darf es nicht auf den Altar kommen; vgl. auch Lev. 23, 17. **) Keineswegs aber beabsichtigt unser Abschnitt alle Unterschiede zwischen Dankopfern und Gelübden anzugeben, etwa solche wie Lev. 22, 23, sondern nur ein Speisegesetz für die verschiedenen Opfer ist hier am Platze.

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