Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 4 (1877)
- Issue
- 1 (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 133 (sequence 135)
- Language
- German
- Belongs to
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Opfergesetze. 133 18, 11; vgl. Lev. 22, 11), ivährend das Sündopfer nur von den Männern am heiligen Orte gegessen werden soll, abgesehen davon, daß bei Schelamim blos Brust und Schenkel, das Sündopfer aber ganz dem Priester gehört. Dazu kommt noch die allgemeine Vorschrift, daß jedes Sündopfer, von dessen Blute in das Stiftszelt gebracht wird, im Heiligthum zu sühnen, nicht gegessen, sondern verbrannt werden soll (V. 23). Zrrthümlich meint Merx (l. c. S. 65), es seien unter dieser Bestimmung einzig und allein die beiden Opfer begriffen, welche nach C. 4, V. 3—21 der Hohepriester für sich selbst, als Spitze der Theokratie, oder für das ganze Volk, dem er ebenfalls angehörte, darbringt, wonach hier blos die Bestimmungen von 4, 12; 21 in verhüllter Form wiedergegeben wären, die noch außerdem selbstverständlich sein sollen, da der Priester von seinem eigenen Opfer doch nicht essen konnte. Dagegen wenden wir folgendes ein: 1) Die Opfer in 4, 3—21 sind nicht die einzigen, bereit Blut in das Bundeszelt gebracht wird; bei zwei Opfern des Versöhnungstages wird in C. 16, V. 27 dieselbe Vorschrift gegeben. Dasselbe gilt nach der Lehre der jüdischen Tradition von dem in Num. 15, 24 vorgeschriebenen Sündopferbock, mit dem ganz so wie mit dem Sündopfer in Lev. 4, 13 ff. verfahren wurde. 2) Daß diese Sündopfer verbrannt werden, ist keineswegs selbstverständlich, denn zugegeben, sie dürften selbstverständlich nicht vom Priester gegessen werden, so ist es ja noch immer zweifelhaft, ob sie wie das Speiseopfer eines Priesters ganz auf dem Altäre angezündet, oder ob sie anderswo verbrannt werden sollten (vgl. oben S. 16). 3) Es ist außerdem unrichtig die Behauptung, daß der Priester von seinem eigenen Sündopfer und von dem der ganzen Gemeinde nicht essen darf. Nur beim Speiseopser gilt der Kanon, daß das eines Priesters nicht gegessen werde, bei Sündopfer» dagegen sind sowohl das eines gemeinen Priesters als auch die Sündopfer der Gemeinde, die an Neumonden und Festtagen dargebracht werden, nirgends zu essen verboten; ja nach C. 10, V. 16—18 zürnte Moses über Eleasar und Jthamar, daß sie den Sündopferbock, von dessen Blute nicht in das Heiligthnm gebracht worden, nicht verzehrt hatten, obwohl dieser doch jedenfalls ein Opfer des ganzen Volkes war. 4) Aus letzterer Stelle (10, 18)