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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1877-01-01 · 1 (1877) · p. Seite 132

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
4 (1877)
Issue
1 (1877)
Date
1877-01-01
Page
Seite 132 (sequence 134)
Language
German
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132 Hoffmann erklären, das in ein irdenes Gefäß Eingedrungene nicht herauszubringen ist. Da nun das Hochheilige schon am nächstfolgenden Tage nicht gegessen werden darf, sondern verbrannt werden muß, so muß auch das davon durchdrungene Gefäß zerbrochen werden. Anders ist es beim ehernen Gefäße; dieses kann man durch Auskochen und Abspülen vollständig reinigen, es wird daher durch das darin gekochte heilige Fleisch nicht unbrauchbar. Es ist hieraus zugleich klar, daß die Mischna (Sebachim 95 b) mit vollem Rechte die Vorschrift über die Reinigung der Gefäße (V. 21) als für alle Opfer (nach R. Simon wenigstens für alle hochheilige Opfer) giltig erklärt. Sie wird nur deshalb beim Sündopfer vorgetragen, weil es das erste Opfer in unserem Abschnitte ist, dessen Fleisch gekocht und gegessen wird. Zrrthümlich meint daher Merx (l. c. S. 169), die Vorschriften haben den Zweck, das Sündopfer als etwas besonders hervorragendes darzustellen. Mag man aber die Vorschrift in V. 11 כל—יקדש auch anders erklären, immerhin ist sie neu und beweist, daß unser Abschnitt nicht bloß C. 2 reproducirt. Daß noch außerdem das Gesetz über die Hohepriester-Mincha, sowie die Vorschrift, daß jede Mincha eines Priesters ganz auf dem Altäre anzuzünden sei, integrirende Bestandtheile unseres Abschnit- ־ tes bilden, ist bereits oben S. 15 f. gezeigt worden. Viele neue und originelle Vorschriften gibt die Lehre vom Sündopfer (6, 17—23). Außer den eben besprochenen Vorschriften von der Heiligkeit des damit in Berührung Gekommenen, dem Waschen des mit dessen Blute bespritzten Kleides und dem Verfahren mit den Gefäßen, worin es gekocht wurde, werden noch viele Bestimmungen über das Verzehren des Sündopfers getroffen. Vor Allen hat der Sühnpriester, der מחטא, der die Sünde wegschafft, die Pflicht, davon zu essen, wie 10, 17 näher erklärt, damit er dadurch die Sünde trage*) und vollständige Sühne bewirke. Sodann aber darf jeder männliche Ahronide davon essen. Dies folgt keineswegs aus der Analogie des Schelamimopfers, da letzteres auch von den Frauen und Knechten der Priester und auch außerhalb des Heiligthums gegessen werden darf (10, 14; Num. *) Deswegen ist wohl hier der Ausdruck nirnv gebraucht, vgl. übrigens 9,15.

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