Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 4 (1877)
- Issue
- 1 (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 131 (sequence 133)
- Language
- German
- Belongs to
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Opfergesetze. 131 stattfindet (6, 23; 16, 37 u. a. St.). Es mag wohl sein, daß das Mehlopfer eigentlich ein Ganzopfer des Armen ist, wie ja nach 5, 11 ff. der Arme statt eines Thier-Sündopfers ein Mehl- Sündopser bringt. Nur hat Gott von diesem seinem Feueropfer den größten Theil den Priestern geschenkt (10 ,6 ,חלקם נתתי אתה מאשי vgl. 10, 13); daher darf auch dieser Theil nicht gesäuert gebacken werden. Diese Vorschrift ist aus C. 2 nicht zu entnehmen, da dort nicht verboten wird, den Rest gesäuert zu backen, sondern nur das Gesäuerte aus den Altar zu bringen. Eine besonders merkwürdige neue Vorschrift gibt 6, 11: Alles, was sie (die heiligen Gaben) anrührt, sei heilig. Fälschlich glauben viele Ausleger, כל heiße hier: ״Jeder" und beziehe sich auf Personen, — eine Auslegung, die zu den sonderbarsten Consequenzen führte (vgl. Knobel und Keil); das Wort bezieht sich vielmehr auf Sachen. Alles, was mit dem Hochheiligen in Berührung kommt, wäre demnach auch heilig. Dem scheint jedoch Haggai 1, 12 zu widersprechen, wo die Priester entscheiden: wenn Jemand heiliges Fleisch in dem Zipfel seines Gewandes trägt und damit irgend eine Speise berührt, so wird letztere nicht heilig (vgl. die al- ׳ ten Comment. das.). Dieser Widerspruch löst sich durch die Erklärung des Sifra zu unserer Stelle, wonach hier nicht vom einfachen Berühren die Rede ist, sondern von dem Falle, daß das Heilige in eine andere Speise oder ein Gefäß eingedrungen ist. In diesem Falle sind letztere ebenfalls heilig, d. h. denselben erschwerenden Vorschriften unterworfen, wie das Heilige. Für diese Auffassung spricht der Zusammenhang, in welchem die gleiche Vorschrift beim Sündopser (6, 20 a) mit den beiden unmittelbar daraus folgenden Vorschriften (V. 20 b, 21) steht. V. 20 a lehrt, daß Alles, was das Fleisch des Sündopfers anrührt, heilig sei. V. 20 b sagt darauf: Wenn von dem Blut des Sündopfers auf ein Kleid spritzt, so soll die bespritzte Stelle an einem heiligen Orte gewaschen werden. Das Kleid wird nicht heilig, da das eingedrungene Blut ausgewaschen werden kann. V. 21 macht dann bei den Gefäßen, in welchen das Fleisch gekocht wird und in welche es eindringt, einen Unterschied zwischen irdenen und kupfernen Gesäßen. Erstere muffen zerbrochen werden, weil, wie die jüdischen Ausleger