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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1877-01-01 · 1 (1877) · p. Seite 74

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
4 (1877)
Issue
1 (1877)
Date
1877-01-01
Page
Seite 74 (sequence 76)
Language
German
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74 Hoffma 11 n hörigen Broten sprechen, da in dieser Abtheilung der Opfergesetze dieselben gar nicht erwähnt wurden; man wüßte also nicht, was mit Lev. 7, 14 anzufangen sei. Viertens wäre im Zusammenhange mit Cap. 1—5 das Gesetz, Brust und Schenkel vom Friedensopfer dem Priester zu geben, unerklärlich, da doch wenigstens mit der Brust vorher noch die Webe vollzogen werden muß und davon oben noch gar nicht die Rede war. Daß aber das ältere Antheilgesetz die Webe überhaupt nicht vorschreiben soll, ist nicht möglich anzunehmen, da schon in den ältesten Gesetzen die Brust חזה התנופה genannt wird (vgl. Exod. 29, 27; Lev. 10, 14 s.). So viel Schwierigkeiten man begegnet, wenn man das Priesterantheilgesetz von seiner gegenwärtigen Position wegschaffen und den Gesetzen in Lev. 1—5 anschließen will, so leicht und einfach läßt sich dasselbe nach Form und Inhalt erklären, wenn man es unangetastet an seiner Stelle ruhen läßt. Wie bereits oben bemerkt, werden in der zweiten Abtheilung der Opfergesetze Lev. 0 — 7 zuerst die hochheiligen Opfer (קדשי קדשים) behandelt (6, 1—7, 6), denen dann die Gesetze über die geringern Heiligthümer (קדשים קלים) folgen (7, 11—21). Nachdem nun Cap. 7, V. 6 die Gesetze über die erste Klasse von Opfern abgeschlossen sind, wird noch für diese Opfer ein Priesterantheilgesetz hinzngefügt. Zuerst wird von dem zuletzt behandelten Opfer, dem Schuldopfer, gesprochen (7, 7), und dieses dem Sündopfer, bei dem schon oben (0, 19) über den Priesterantheil verfügt wurde, gleichgestellt; sodann wird, der Reihenfolge der Gesetze in Cap. 6 entsprechend, über den Antheil der Priester am Ganz- und Speiseopfer die Bestimmung getroffen. Darauf folgt das Gesetz über die minder hei- Xigeit Opfer, die Dank- und andern Friedensopfer (7, 11—21), und es wird dabei der Priesterantheil am Brote des Dankopfers bestimmt (7, 14). Von dem Antheil des Priesters am Fleische des Friedensopfers muß in einem besondern Abschnitt gesprochen werden (7, 28—86). Mit diesen Theilen hat der Priester zuerst im Vereine mit dem Darbringer eine besondere Handlung, die Webung, vorzunehmen (vgl. 10, 15, wo ersichtlich ist, daß nicht nur die Brust, sondern auch der Schenkel gewoben wurde). Es wird deshalb über diese Priesterantheile ein besonderes Gesetz

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