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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1877-01-01 · 1 (1877) · p. Seite 72

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
4 (1877)
Issue
1 (1877)
Date
1877-01-01
Page
Seite 72 (sequence 74)
Language
German
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72 Hoffmann (vgl. 4, 12; 21; 8, 17 u. a. St.). Es kann also unmöglich vom Fleische des Sund- und Schuldopfers gesagt werden: ״Dies ist der Antheil Ahrons und der Antheil seiner Söhne von den Feuerungen des Ewigen", und die Unterschrift 7, 35—36 muß somit sich nur auf das umnittelbar vorher erwähnte Friedensopferfleisch beziehen. Durch das Bemerkte fällt auch das andere ebenfalls aus der Unterschrift hergeleitete Argument für die Zusammengehörigkeit des Priesterautheilgesctzes und der ersten Abtheilung der Opfergesetze 1 —5. Die Unterschrift, meint Merx (I. c. S. 179), läßt das Antheilgesetz gegeben sein an dem Tage, an dem die Priester geweiht wurden; das Grundgesetz wurde aber nach 1, 1 auch erst nach der Errichtung der Stiftshntte gegeben, und beiderlei Gesetzgebung haben somit ein und dieselbe Zeitbestimmung. Diese Beinerkung beruht auf einer falschen Erklärung des Verses 7, 36, nach welcher die Zeitbestimmung ביום משחו אתם aus אשר צוה ה׳ sich beziehen soll und somit das Antheilgesetz erst am Tage der Weihe geboten wurde. Diese Erklärung ist falsch, obwohl sie sich auf Ramban und Mendelssohn als Gewährsmänner berufen könnte. Die Wortstellung verlangt entschieden ביום משחו אתם mit לתת להם zu verbinden (vgl. oben Heft I, S. 5 f.), und es ist sonach das Priesterantheilgesetz keineswegs erst am Tage der Weihe gegeben worden. Dies folgt aber auch mit Nothwendigkcit aus den Beweisen, daß die Unterschrift 7, 35—36nur von dem Priesterantheil der Friedensopfer spricht. Diesen Antheil dem Priester zu geben, hat Gott nicht erst am Tag der Weihe, sondern schon lange vorher auf dein Sinai geboten (vgl. Exod. 29, 27—28), und es muß nothwendig ביום משחו אתם mit לתת לחם verbunden werden. Nachdem wir nun dargethan, daß gar kein Grund uns dazu nöthigt, das Priesterantheilgesetz den Gesetzen von Lev. 1—5 anzureihen oder auch nur sonst die Theile in eine andere Position zu bringen, als sie gegenwärtig sich befinden, beweisen wir, daß es gar nicht möglich ist, dieses Gesetz mit Lev. 1—5 zu verbinden, oder auch nur irgendwie die Stellung der Theile desselben zu verändern. Wie bereits obeir bemerkt, beweist der

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