Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 4 (1877)
- Issue
- 1 (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 73)
- Language
- German
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Opfergesetze. 71 Friedensopfern zu sagen, ״daß er ihnen von den Kindern Israel gegeben werde", so ungeeignet ipäre diese Redeweise von den Ganz-, Speise-, Sünd- und Schuldopfern. Diese werden sogleich bei der Darbringung dem Priester übergeben, und der Darbringer hat dann mehr kein Recht an denselben. Die Askara der Mincha wird vom Priester erhoben (Merx, der dies I. c. S. 53 bestreitet, hat Cap. 3, V. 9 übersehen, vgl. weiter unten), und die Fettstücke der Sünd- und Schuldopfer werden ebenfalls vom Priester ausgeschnitten (vgl. 4, 8; 19; 7, 3). Es wird daher auch nirgends befohlen, daß der Darbringer den Priestern gebe die Haut des Ganzopfers, das Speiseopser oder das Fleisch des Sünd- und Schuldopfers, sondern es wird nur gesagt, daß diese Stücke den Priestern gehören. Der Darbringer bringt sein Opfer Gott dar, und Gott gibt die Theile den Priestern (vgl. Num. 18, 9). Wenn null in der Unterschrift 7, 36 gesagt wird, daß die Antheile den Priestern von den Kindern ,Israel gegeben werden, so kann sie sich nur auf die Friedensopfer beziehen. Ein anderer Ausdruck, der uns ebeilfalls verbietet, die Unterschrist 7, 35—36 aus alle Priesterantheilvorschriften zu beziehen, ist der Ausdruck von den Feuerungen des Ewigen. Dieser wird von dem Priesterantheil au Sünd- und Schuldopferu nie gebraucht, sondern nur von dem an Speise- und Friedensopfern (vgl. 2, 3; 10; 6,10; 11; 22; 7, 6; 30). Die letztem Priesterantheile können mit Recht Antheile von den Feuerungen des Ewigen genannt werden, da die Opfer eigentlich ursprünglich für das Altarfeuer bestimmt sind und nur von Gott den Priestern gegeben wurden. Beweis dafür ist, daß in den Fällen, wo diese Antheile nicht den Priestern gegeben werden können, dieselben auch wirklich auf dem Altäre augezündet lverden (vgl. 6,16; 8, 25—28). Ein anderes Bewandtniß hat es mit dem Priesterantheile an den Sünd- und Schuldopfern. Dieser ist ursprünglich zum Essen für die Priester bestimmt, damit sie die Sünde des Darbringers tragen (vgl. 6, 19 und 10, 17) und es kann dieser Antheil nie und nimmer eine Feuerung des Ewigen werden. Zn den Fällen, wo die Priester das Fleisch des Sündopfers nicht verzehren sollen, muß dasselbe außerhalb des Lagers verbrannt werden