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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1877-01-01 · 1 (1877) · p. Seite 70

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
4 (1877)
Issue
1 (1877)
Date
1877-01-01
Page
Seite 70 (sequence 72)
Language
German
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70 Hoffmann gesetzes nicht von der Stelle, wo sie jetzt stehen, beseitigt und an einen andern Ort gesetzt werden dürfen. Nachdem bewiesen ist, daß nur ein Priesterantheilgesetz existirt, so bleibt unter allen den Scheinargumenten für die Beseitigung der Priesterantheilvorschrifteu nur noch das eine von der Unterschrift hergenommene übrig. ״Nach der Unterschrift Cap. 7, V. 35—36 muß man verinuthen, daß sie zu einen! vollständigen Gesetze über den Priesterantheil an allen Opfern gehört habe" (Merx. I. c. S. 82). (Zugegeben übrigens, daß die Unterschrift sich auf alle Priesterantheilvorschriften beziehe, so ist noch keineswegs daraus zu schließen, daß letztere Vorschriften zusammen gestanden haben müssen. Es kann eine Unterschrift sich auf mehrere Gesetze beziehen, die durch andere Abschnitte von einander getrennt sind, wie es sich weiter unten zeigen wird, daß die Unterschrift Lev. 7, 37—38 sich auch auf Erod. 2!) bezieht, das doch durch viele andere Capitel von den andern Opfergesetzeu getrennt ist). Wir werden jedoch bald sehen, daß die Unterschrift Lev. 7, 35—36 sich nur auf V. 316—34 bezieht. Es gibt hier nur die Alternative, entweder anzunehinen, daß unter ׳ui משחת אד;רן alle Priesterantheile verstanden sind, oder daß es nur die unmittelbar vorher genannten Antheile umfaßt. Daß sich aber die Unterschrift nicht auf alle Priesterantheile an den Opfern bezieht, ergibt sich zunächst aus den Worten ״ ,לתת להם..״ מאת בני ישראלdaß er ihnen gegeben werde.... von den Kindern Israel" (V. 36). Diese Worte können sich nicht auf die hochheiligen, sondern nur auf die minder heiligen Opfer beziehen. Nur bei letzteren Opfern befiehlt die Schrift den Kindern Israel, den Priestern ihren Antheil als תנופה oder תרומה zu geben (vgl. Exod. 29, 28; Lev. 7, 14; 30; 32), weil das ganze übrige Fleisch dem Darbringer gehört. Die Antheile, die man dem Priester von dem Friedensopfer gibt, werden daher auch in Nun!. 18, 11 מתנה eine Gabe genannt. Za sogar die Opferftücke, die man dem Ewigen vom Friedensopfer anzündet, werden nicht voin Priester, sondern vom Darbringer erhoben (vgl. Lev. 3, 3; 9; 14, wo והקריב sich nur auf den Darbringe!׳ beziehen kann, vgl. Wesseli zur Stelle und 7, 29—30J. So passend es also ist, von dem Antheile der Priester an den *

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