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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1877-01-01 · 1 (1877) · p. Seite 66

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
4 (1877)
Issue
1 (1877)
Date
1877-01-01
Page
Seite 66 (sequence 68)
Language
German
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66 Hoffmairn den Broten des Dankopsers nicht an alle Priester vertheilt, sondern demjenigen Priester gehören soll, der das Blut des Friedensopfers sprengt. Wenn Merx (1. c. S. 171 ff.) behauptet, diese Brote seien keine Opfergabe an Gott, sondern ein Geschenk an den Priester, das nur hier im Lichte eines verordneten Opfers erscheint, so ist dabei Exod. 29, 22—25 und Lev. 8, 25—28 übersehen worden, wo dieselben Zubrote beim Einweihungsopser Ahrons auf dem Altar geräuchert werden. Zugegeben aber auch, daß es nur hier im Lichte eines Opfers erscheint, so hätte doch nach dem angeblich jüngern Gesetze dieses Opfer an sämmtliche Priester ver-!heilt werden sollen. Die zweite Stelle befindet sich in dem älter sein sollenden Grundgesetze. Cap. 2, V. 3 und 10 heißt es: Was vom Speiseopfer übrig bleibt, gehört dem Ahorn und seinen Söhneu. Dies gilt nicht nur von dem Mehlspeiseopfer (V. 3), sondern auch von den gebackenen Speiseopfern (V. 10), wobei doch nach dem angeblich ältern an das Grundgesetz sich anschließenden Priesterantheilgesetze Cap. 7, V. 9 die Vorschrift gilt, daß sie dem darbringenden Priester gehören. Wäre nun dieser scheinbare Widerspruch zwischen Cap. 2, V. 10 und C. 7, V. 9 beachtet worden, so würde man zunächst die Ausgleichung Jbn Esra's angenominen haben. Dieser macht nämlich zu Cap. 2, V. 3 die Bemerkung: ,לאהרן ולבניו. ולכל הנהנים בשוד, und ibicl. V. 10 bemerkt er wieder: 1לאהרן ולבניו. אחריו. והטעם לכהן המקריב) Nach Jbn Esra sagt also der Ausdruck לאהרן ולבניו nur im Allgemeinen, daß das Opfer den Priestern gehöre.' Ob es unter Alle in gleicher Weise verthcilt oder immer dein fungirenden Priester gegeben werden solle, bestimint dieser Ausdruck gar nicht. So ein alter Commentar. Was ineint in dieser Beziehung die neuere Kritik? Cap. 7, V. 31 wird gesagt: Die Brust gehört לאהרן ולבניו. Dieser Ausdruck soll dem כל זכר בכהנים V. 6 und 6, 23 entsprechen und entscheiden, daß 7, 31 zum jüngern Priesterantheilgesetze gehöre (Merx I. c. S. 83). Was wird inan nun mit Cap. 2, V. 10 anfangen? Mit dein Schrifttexte Cap. 7, V. 29—33 wird überhaupt der ג) Siehe Wesseli's Coinmentar zu 2, 30.

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