Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 4 (1877)
- Issue
- 1 (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 67)
- Language
- German
- Belongs to
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Opfergcsehe. 65 suchen. Wir schlagen vor V. 19 a zu übersetzen: ״Der Priester, der es entsündigt, soll davon essen"; V. 22a sagt dagegen: ״Alles Männliche unter den Priestern kann davon essen". In V. 19 wird es also für eine Pflicht der fnngirenden Priester erklärt, an der Opfermahlzeit theilzunehmen. Cap. 10, V. 10 spricht auch Moses zürnend zu den Söhnen Ahrons: Warum habt ihr nicht das Sündopfer gegessen an dem heiligen Orte, da es doch hochheilig ist und Gott euch dieses gegeben hat, die Sünde der Gemeinde zu tragen? Au dieser Stelle wird augenscheinlich auf das Gebot Cap. 6, V. 19 Bezug genommen. Ahron und seine Söhne sind da die Sühnpriester (vgl. 9, 15 mit 9, 9)1). Das במקום הקדש in der Frage Moses (10, 17) entspricht dem במקום קדש des Gesetzes 6, 19. Das Gesetz ist als eine Consequenz der Hochheiligkeit des Opfers geboten, ebenso wird die Frage Moses (10, 17) begründet durch den Satz כי קדש קדשים הוא. Der folgende Vers (10, 18) bezieht sich wieder aus die Vorschrift 6, 23. Wir sehen also hier, daß in 0, 19 das Essen des Sündopfers den sungirenden Priestern zur Pflicht gemacht wird. (Auch im Talmud Jebamoth 40 a wird gelehrt, daß der fungirende Priester vor Allen verpflichtet ist, an der Opsermahlzeit theilzunehmen.) Cap. 6, V. 22 hingegen gibt allen Priestern, aber nur den Männern, die Erlaubniß, das Sündopfer zu essen, ebenso wie in Cap. 7, V. 19 jedem Reinen erlaubt wird, das Fleisch des Friedensopfers zu essen. Davon jedoch weiter unten ausführlicher. Jetzt genügt es uns, dem 19. Vers des 6. Cap. seinen Platz behauptet und damit das ganze kritische Gebäude von einem ültern und jüngern Priesterantheilgesetze erschüttert zu haben. Die genannte Hypothese wird aber noch von andern zwei Stellen umgestoßen. Die eine Stelle ist in dem angeblich jüngern Gesetze, Cap. 7, V. 14. Die Stelle läßt sich nicht von hier fort an einen andern Ort schaffen, weil sie nur im Zusammenhänge verständlich, anderswo aber keinen Sinn hätte. In dem angeblich jüngern Gesetze also finden wir die Verordnung, daß die Hebe von י) Selbstverständlich kann hier nur der einfache Wortsin» der Schrift beriicksichtigt und muß von den דדשווז unserer Weisen abgesehen werden.