Mannheim
Compact Memory

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1877-01-01 · 1 (1877) · p. Seite 63

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
4 (1877)
Issue
1 (1877)
Date
1877-01-01
Page
Seite 63 (sequence 65)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2572068-2572069-2572070--0132-2572278
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Op sergesetze. 63 vorerst gezeigt werden, daß die Kritik einerseits den von ihr aufgedeckten Widerspruch durch ihre Annahme nicht gelöst, andererseits noch dazu in große Schwierigkeiten verwickelt hat, die sie auch sich durch die willkürlichsten Hypothesen nicht zu heben vermag. Zuerst wird ein Gewaltstreich gegen Cap. 6, V. 19 ausgeführt. Dieser Vers würde alle Hypothesen von einem ältern und jüngern Priesterantheilgesetze mit einem Schlage vernichten, da dieser dem angeblich jüngern Abschnitte angehört und dennoch verordnet, daß der Sühnpriester das Opfer verzehren solle. Man ist daher genöthigt, diesen Vers einfach zu beseitigen; dafür werden die drei ersten Worte desselben הכהן המחטא אתה in das ältere Opfergesetz, in die Mitte von Cap. 7, V. 7, versetzt. Natürlich, da der Vers durchaus bei Seite geschafft werden muß, so weiß man auch Gründe anzugeben, daß er an dieser Stelle ohnedies nicht paßt. Warum nicht? Weil die Bestimmungen in V. 20 ff. über die Berührung des Opfers Consequenzen der Hochheiligkeit sind, die Ende V. 18 dem Sündopfer zugeschrieben wird, ünd es könnte nicht das Speisegesetz V. 19 dazwischen treten. Als wenn das Speisegesetz V. 19 nicht auch eine Consequenz der Hochheiligkeit wäre! Von Friedensopfern, die nicht hochheilig sind, darf jeder Reine, auch ein Nichtpriester essen (7,19); auch wird nicht geboten, diese Opfer im Vorhofe des Stiftszeltes zu verzehren (vgl. Cap. 10, B. 14 und Mischna, Sebachim V, 7). Während aber die Vorschriften von V. 19 sämmtlich als Consequenzen des קדש קדשים הוא betrachtet werden müssen, kann bei V. 20 nur von der ersten Bestimmung, כל bis יקדש, dieses behauptet werden; schon das uninittelbar darauf folgende ואשד יוה וכד ist keine Consequenz der Hochheiligkeit, denn es gilt nicht von allen hochheiligen Opfern, sondern, wie von allen Commentatoren zugestanden wird, nur speziell vom Sündopfer. V. 20 würde sich demnach nicht so passend dem K. 18 anschließen, als es bei V. 19 der Fall ist. Zum Ueberfluß sei noch hinzugefügt, daß oben beim Speiseopfer 0,10—11 ebenfalls dem קדש קדשים הוא ein Speisegesetz folgt; weiter unten V. 22 und Cap. 7, V. 6 geht demselben ein solches voran. (Wir anticipiren hier unsere erst weiter unten zu begründende Ansicht daß die Bestimmungen כל וכד וכוי Speisegesetze und keine Priester- 5*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.