Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 4 (1877)
- Issue
- 1 (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 61 (sequence 63)
- Language
- German
- Belongs to
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Einheit und Integrität der Opfergesetze, Lev. Cap. 1—7, von vr. Koffmann. (Fortsetzung.) Das Priesterantheil-Gesetz. Nachdem wir den Abschnitt über den Qorban Ahron in seine alte Rechte wieder eingesetzt haben, gehen wir an die Untersuchung des Priesterantheilgesetzes. Merx (l. c. S. 80 u. 164 ff.) erblickt in Lev. 6—7 zwei einander widersprechende Priesterantheilgesetze. Das eine soll jünger sein, dem Verfasser der Novelle Lev. 6—7 angehören und aus den Versen 6, 22; 7,6; 31; 34 bestehen (in 7, 31 soll nach den! Worte ,החוד noch ושוק התרומה hinzugefügt werden). Das andere soll dem altern Grundgesetze Lev. 1—5 sich angeschlossen haben und mit der Unterschrift 7, 35—36 versehen gewesen sein. Die einzelnen Theile dieses Gesetzes sollen folgende sein: 1) Cap. 7, V. 8—10, wo das erste ו selbstverständlich wegbleiben müsse; 2) Cap. 7, V. 33, wo nach )שוק הימי noch das Wort וההוה hinzuzufügen sei; 3) Cap. 7, V. 7, wobei noch 6,19 a einzuschieben sei, so daß nach להם noch (הכהן המחטא אתה (ו zu stehen käme. In der Vorschrift vom Sündopfer 6, 17—23 sei V. 19 auszulassen und die drei letzten Worte von V. 18 mit V. 20 zu verbinden, wie Exod. 30, 29; 29, 37. Nach dem ältern Priesterantheilgesetze hätte der fungirende Priester allein Anspruch auf die Opfertheile. Dieses Gesetz hätte sich aber später als unpraktisch erwiesen, da der eine Priester nicht Alles verzehren konnte und so viel Opserfleisch zu Grunde ging; es sei daher die Aenderung angeordnet worden, daß alle männliche Priester an der Opfermahl- 5