Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 4 (1877)
- Issue
- 1 (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2572068-2572069-2572070--0078-2572224- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Opfergesetze. 9 riommen werden, als nicht nur die andern bekannten Codices der LXX mit dem hebräischen Texte übereinstimmen, sondern auch Philo, der doch bekanntlich nur die LXX benutzt hat, unsere Stelle (de sacrif. II, 250) anführt. Der Mangel im 6oä. Alex, ist der Nachlässigkeit eines Abschreibers zuzuschreiben, der statt iXoiXr!^ xvytoa X. t. X. in V. 12 die gleichen Worte von V. 17 zu schreiben glaubte und dann V. 18 fortsetzte. Zugegeben aber auch, daß die Stelle in einem hebräischen Codex gefehlt Hütte, was ist dann mehr bewiesen, als daß der Schreiber des hebräischen Textes von וידבר V. 12 bis וידבר V. 17 zu schreiben vergessen hatte? Wir können aber außerdem darthun, daß das Zeugniß des Oock. Alex, mit sich selbst im Widerspruche (מזו״ף מתוכו) und aus dem Texte dieses Cod. selbst die Richtigkeit des masorethischen Textes erwiesen ist. Manche Abschnitte der Opfergesetze beginnen nämlich mit einer Rede Gottes an Moses (וידבר ד,׳). Betrachten wir nun die erste Abtheilung C. 1—5, so werden wir folgende Eintheilung gewahr. Es werden zuerst C. 1—3 die Gesetze für die freiwilligen Opfer (Ganz-, Speise- und Friedensopfer) gegeben. Darauf ergeht die Rede Gottes von Neuem an Moses mit den Gesetzen über Sttndopfer (4, 1—5,13). Wieder folgt וידבר ה׳ וגו׳, um die Schuldopfer wegen Vergehen gegen Gott (5, 14—19) zu gebieten. Endlich redet Gott wieder zu Moses und befiehlt wegen Sünden gegen den Nebenmenschen ein Schuldopfer zu bringen (5, 20—26). So sind die vier וידבר ד,׳ der ersten Abtheilung hinreichend motivirt. Welcher Grundsatz wird nun in dieser Beziehung bei der zweiten Abtheilung der Opfergesetze befolgt? Offenbar werden hier die freiwilligen Opfer von den Pflichtopfern nicht durch וידבר ד,׳ וגו׳ geschieden, da dies sonst zwischen Schuld- und Friedensopfer (7,11) stehen müßte. Es gilt hier vielmehr folgende Regel. Dem Hauptgesetze über Ganz-, Speise-, Sünd-, Schuld- und Friedensopfer sind zwei Episoden (es sei uns dieser Ausdruck gestattet) beigefügt: eine Vorschrift über die Hohepriester-Mincha (6, 12 bis 16), die sich am passendsten dem Gesetze über Mincha anschließt, und ein Gesetz über Fett und Blut (7, 22—27), das