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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1876-01-01 · 1 (1876) · p. Seite 8

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
3 (1876)
Issue
1 (1876)
Date
1876-01-01
Page
Seite 8 (sequence 11)
Language
German
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8 Hoffmann nationspunkt de rreligiösen Entwickelung Israels nicht ausreichte, diese Forderung zu realisiren. Das Institut ist außer unseremCapitel nirgends, auch imPentateuch nicht, erwähnt.Wir werden uns daher nicht wundern, daß die Verkündigung dieses Jubeljahres auf den 2׳״ angesetzt ist, auf den י״כ, nachdem derselbe im ganzen Lande und nicht blos im Tempel gefeiert wurde, nachdem derselbe seine tiefste Bedeutung erlangt hatte und daher der Forderung des Jubelgesetzes Vorschub leistete". So weit Wechsler, und wir fügen hinzu, daß wir für den Passus, daß das Jobelgesetz außer Lev. 25 im Pentateuch nicht vorkommt, auch Geiger verantwortlich machen; denn einige Seiten vorher (S. 115) behauptete Wechsler, daß die Feier des Wochenfestes nirgends erwähnt wird, und da versäumte Geiger nicht zu bemerken: ״Sie wird 2. Ehr. 8, 13, auch Tob. 2, 1 erwähnt", obgleich diese Bemerkung für die Untersuchung von gar keinem Belang ist. Da nun hier Geiger gar nichts dagegen einzuwenden hat, so hat er der Behauptung seine Zustimmung gegeben. Jedem jedoch, der einmal den Pentateuch durchgenommen hat, brauchen wir es nicht zu sagen, daß das Jobelgesetz außerdem noch in zwei Capiteln des Pentateuchs erwähnt wird und dort eine wichtige Nolle spielt. Einmal in Lev. 27 in dem Gesetze von den ערכין; vgl. das. VV. 17, 18, 21, 23, 24. Dieser Abschnitt mich nach 2. Kön. 12, 5 schon zur Zeit des judäischen Königs Joas im Gesetzbuche gestanden haben. Das andere Mal wird das Jobeljahr erwähnt in Num. 36, V. 4. Dort führen die Häupter des Stammes Manasse Klage darüber, daß durch das Gesetz, welches den Töchtern Zelofchad's das väterliche Erbe zuerkennt, eventuel das Gebiet des Stammes Manasse eine Einbüße erleiden könnte, die noch durch das Jobelgesetz zu einer unabänderlichen gestaltet und für immer sanctionirt würde. Diese letzte Stelle beweist aber zugleich, daß das Jobelgesetz aus der mosaischen Zeit stammt. Die Erzählung Num. C. 36, in der die Namen der fünf Töchter Zelofchads und ihre Abstammung Vorkommen, die noch außerdem mit Num. 27, 1—ll

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