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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1876-01-01 · 1 (1876) · p. Seite 5

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
3 (1876)
Issue
1 (1876)
Date
1876-01-01
Page
Seite 5 (sequence 8)
Language
German
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Das Alter des Versöhnnugsfesteö. Thora vorgeschrieben hat (Lev. 10, 17): לשאת את ערן העדה bie Sünde des Volkes zu tragen und zu sühnen, sondern ואל עונת ישאו נפשו sie tragen des Volkes Seele zu ihrer eigenen Sünde hin, vermehren noch die Lasterhaftigkeit des Volkes. Wir sehen also hier aus dieser einen Notiz, daß nicht nur Sündopfer dargebracht, sondern sogar ganz nach der Vorschrift des Gesetzes von den Priestern verzehrt wurden. Wenn also von den Siindopfern, die doch zu Tausenden jährlich dargebracht wurden, nur eine unzweifelhaft vorexilische Notiz in den biblischen Büchern existirt, was Wunder dann, wenn von dem nur einmal im Jahre wiederkehrenden Versöhnungstag gar nicht gesprochen wurde*). Wird denn aber wirklich außer dem Pentateuchs gar nicht vom Versöhnungstag in der h. Schrift gesprochen? Mit nichten. Derselbe Jesaja, der im 1. Cap. gegen das formelle Opferwesen predigt, verdammt auch im 58. Cap. das äußerliche Fasten am Versöhnungstage ohne wahre innerliche Frömmigkeit und Gerechtigkeit. Freilich ist dieses Cap. eines von denen, die bei den Kritikern als deuterojesajanisch gelten, allein gerade der Inhalt dieses Cap.s ist sehr dazu geeignet, der Hypothese vom Deuterojesajas einen gewaltigen Stoß zu versetzen. Es ist das Verdienst von Sachs, durch seinen Artikel in Kerem Chemed VII S. 124 ff, erst den Schlüssel zum rechten Verständniß dieses Abschnittes geliefert zu haben, und es ist sehr zu bedauern, daß dessen treffliche Bemerkung von den neuern Exegeten nicht beachtet wurde. Sachs hat die feine Bemerkung gemacht, daß das 58. Cap. von Jesaja eine Rede ist, die der Prophet am Versöhnungstage des Jobeljahres vor dem versammelten Volke hielt. Dieser Tag brachte doppelte Pflichten mit sich; die ersten gegen Gott, Fasten und Ruhen, die andern gegen die Nebenmenschen, Freilassung der Knechte und Zurückgabe der gekauften Grundstücke. Das Gebot *) Selbst JosephllS erzählt aut. 13, 10, 3 eine Begebenheit, die nach dem Talniud am VersöhuungStage sich zugetragen, und erwähnt nicht dieses Fest. War also dasselbe anch damals nicht cingesührt?

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