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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1876-01-01 · 1 (1876) · p. Seite 3

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
3 (1876)
Issue
1 (1876)
Date
1876-01-01
Page
Seite 3 (sequence 6)
Language
German
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Das Alter des Versöhuuugsfcstes. 3 bereits zu wiederholten Malen gezeigt worden, daß derselbe ganz unbegründet und unberechtigt sei (vgl. z. B. Riehm in Studien und Kritiken l 868, 1870 und 1874). Gefährlicher für die Wahrheit, weil scheinbar mit größerer Berechtigung, ist die Art und Weise, wie Geiger und diejenigen, welche ihm folgen, den nachexilischen Ursprung einzelner kleinerer oder größerer T heile des Pentateuchs nachzuweisen unternommen haben. Nachdem Geiger in seiner Urschrift und an vielen Stellen seiner jüdischen Zeitschrift die Behauptung aufgestellt hatte, daß selbst der Pentateuch noch nach dem Exils vielerlei Zusätze, Ueberarbeitungen und tendenziöse Aenderungen erfahren habe, wurde dieselbe von vielen Seiten mit Beifall ausgenommen und auch von Andern der Versuch gemacht, Stellen des Pentateuchs der nachexilischen Zeit zuzuweisen (vgl. z. B. Popper, der biblische Bericht über die Stiftshütte, Leipzig 1862, Merx in Hilgenfeld's Zeitschrift für wissenschaftliche Theologie 1863 S. 173 bk und in der protestantischen Kirchenzeitung 1865 Nr. 17). Was speciell das Versöhnungsfest betrifft, so hat Wechsler in Geiger's Zeitschrift 1863 S. 113 bk den Nachweis zu führen versucht, daß dasselbe zur Zeit des ersten Tempels, ja noch zur Zeit des Esra und Nehemia unbekannt war nnd daß daher die darüber handelnden Stellen des Pentateuchs nachexilischen Ursprungs einen, ein Resultat, zu dem Geiger selbst in seinen Bemerkungen daselbst sowie in seinen Aeußerungen in der Zeitschrift 1864/65, S. 179 bk seine Zustimmung zu erkennen gibt und dem selbstverständlich auch die oben erwähnten George, Zunz rc. beipflichten. Wir halten es daher nicht für ganz überflüssig, dis Gründe, welche für die Jugend der Institution des Versöhnungsfestes sprechen sollen, einer Prüfung zu unterziehen und zu untersuchen, ob sich nicht im Gegentheil der Ursprung dieses Festes aus der mosaischen Zeit Nachweisen läßt. Wir haben bereits erklärt, daß wir das Recht haben, den Beweisen a silsutio einfach jede Anerkennung zu versagen, da man bei dem Schlußverfahren, jedes Gesetz, von welchem die andern biblischen Bücher schweigen, für jünger als diese zu i*

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