Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1932-08-01 · Heft 8-9 (August 1932) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1932
Issue
Heft 8-9 (August 1932)
Date
1932-08-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2571117-2571190-2571195--662-2572013
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

47 und die rituellen N e i n l i ch k e i t 8 g c f c e. Einzelheiten über den Inhalt folgen im zweiten Teile. Die sechs Bücher nennt man „D r d - nun g c n"! (Leder.) Jede „Ordnung" wird eingeteilt in Traktate (Ntassechta), diese wieder in Kapitel (Perek) und die Kapitel in „M i s ch n a h - S ü tz e" („halachah" — Nichtweg. Ursprünglich Oebeittcte das Wort „Mischnah" nur den einzelnen Satz, nub erst später ist es zur Bezeichnung des Ganzen geworden.) Innerhalb der Ordnungen verlieren sich die systematischen Ansätze wieder vollständig. Die Traktate sind einfach nach der Länge aneinandergereiht, ein Hinweis darauf, daß sie häufig hintereinander dnrchstudiert wurden, wober man natürlich das Längste zuerst nahm. Aehnliches gilt von den S u r e n d e s K o r a n s. Seinem Wesen nach ist dieses Gesetzbuch k a s n i st i s ch. Nicht die allgemeinen Grundsätze werden angeführt — diese stehen in der Thora oder sie sind aus ihr abzuleiten —, sondern alle nur erdenklichen Einzelfälle. Die Mischnah ist aber nun noch nicht der T a l m u d. Um seine Entstehung und sein Wesen zu begreifen, musi man zunächst erneut auf die Anschauung zurückgehen, dasi alles Recht göttlicher Natur sei. Was göttlich i st, i st vollkommen, kann nicht veralten und darf nicht abgeschafft tu erden. Eine Anerkennung der Entwickelung im Gesetze, die die in der Thora, enthaltene Vorschrift abschafft, ist für altjüdische Begriffe einfach undenkbar! Die Auslegung Die Form der N e ch t s e n t w i ck l u n g d u r ch I n t e r p r e t a t i o n , die als eine von vielen auch in der römischen Rechtsg e s ch i ch t e zu finden ist, gewinnt unter diesen Umständen-im jüdischen Rechte eine überragende Bedeutung. Das biblische Gesetz ist göttlich, v o t l k o m m e n und e w i g! Nichts davon kann außer Kraft gesetzt werden, nichts kann neu hinzukommen. Ilnd wenn der Gegensatz zu den tatsächlichen Zuständen der Zeit sich offenbart, wenn Tausende von neuentstehendcn Zeitverhättnissen neue Gesetze geschaffen haben, wenn alte Vorschriften schon lange keinen Sinn und keine Bedeutung mehr haben, dann kann die Autorität des göttlichen Thoragesetzes nur aufrechterhalten werden durch die Interpretation, das Ab leiten u n d H i n e i n d e u t e n neuer Gesetze tu d i e alten geheiligten Worte. So ergaben sich für den alten jüdischen Gesetzeslehrer zwei wichtige und schwierige Aufgaben. Z u n ä ch st mußte er d e n N a ch - w e i s führen, daß alle b e st e h e n - d en Gesetze, wie sie ja tatsächlich in der Mischnah überliefert wurden, in der Thora vorhanden oder w e n i g st e n s a n g e d e u t e t w a r e n. Es entstand zu diesem Zrvecke allmählich eine Auslegnngskunst mit ganz feststehenden Systemen, und init ihrer Hilfe gelang es, alle bereits im Volksbewußtsein wurzelnden Gesetze in der Thora nachzuweisen. Umgekehrt — und das war die Schattenseite dieser hermeneutischen Kunst — begann man auf Grund dieser Regeln auch auf rein theoretischem Wege neue Gesetze zu schaffen, die durch ein Bedürfnis des Lebens weder gefordert noch gerechtfertigt waren. Der bereits erwähnte Drang, das Gesetz durch einen „Z a u it" zu schützen, verleitete ganz besonders zur Aufstellung immer neuer Vorschriften, und auf diesein Gebiete ist ein ganz besonderer Meister der bereits erwähnte R a b b i A k i b a (um 135) gewesen, der sich rühmen kann, au jedes Häkchen und jedes Zeichen der Thora Gesetze angeknüpft zu haben. Natürlich mögen auch hier mnemotechnische Rücksichten eingewirkt haben; man sollte, sobald einem das Thorawort vor Augen kam, auch an alle späteren Gesetze, die zu ihm gehörten, denken, aber die s ch ö p f e r i s ch e Kraft der Hermeneutik ist nicht wegzuleugnen, sie ist sogar für das jüdische Gesetz geradezu charakteristsch. Vorschriften, für die sich durchaus kein Anhalt in der Thora bot, wurden als eine Halachah, die de m M ose a m Sinai gegeben wurde, bezeichnet. Es sei allerdings, wie bereits angedeutet, bemerkt, daß es sich dabei meist um Sätze handelt, die t a t s ü ch l i ch aus uralter Zeit stammten, die dadurch im Volksbewußtsein mit dem Bibelworte auf gleicher Stufe des Ansehens und der Heiligkeit standem so daß bei ihnen eine Zurücksührung auf ein Bibelwort sich erübrigte. Die zweite Aufgabe der Lehrer des Volkes war eine noch schwierigere. Sie mußten b e n Nachweis führen, daß jedes Gesetz der Thora noch in Geltung war. Das war aber tatsächlich nicht der Fall. Auch hier half ihnen die Interpretation, indem man in das alte Gesetz erschwerende Bedingungen hineinlas, die meist durch den Tatbestand nicht erfüllt waren, vielleicht auch nicht zu erfüllen waren. Wenn z. B. die Thora für viele Verbrechen die Todesstrafe vorschrieb, während die milde Praxis einer späteren Zeit sie stark eingeschränkt hatte, half man sich auf folgende Weise: Natürlich mußte vor Verhängung der Todesstrafe der Vorsatz zur Begehung der Tat erwiesen werden, denn bei Fahrlässigkeit trat solche Sühne nicht ein. Dies wird nun so interpretiert, daß Vorsatz nur da angenommen wird, wo der Verbrecher vorher wegen des Verbrechens ausdrücklich verwarnt worden ist! Durch diese Deutung war erreicht, daß bei voller Aufrechterhaltung biblischer Vorschriften die Todesstrafe von Rechts wegen fast nie ausgesprochen werden konnte. Freilich hatte diese Methode eine bedauerliche Folge. Der Gesetzesstoff wuchs lind wuchs, ohne daß man die Möglichkeit hatte, etwas abzuschaffen. Diese Jnterpretationsarbeit, welche die g e i st i g e V e r b i n d u n g zwischen der Nt i s ch n a h und der Thora h e r - stellt, gewissermaßen beider Identität beweisen will, die der Form nach eine Sammlung von Diskussionen über, das Wort der Mischnah ist, bildet einen der Hauptbestandteile des e i g e n t l i ch e n T a l m u d s, der später Gentara (Schlußfolgerung, Vollendung) genannt worden ist. Da diese Erörterungen der Gesetzeslehrer nicht nur in Palästina stattfanden, sondern auch in Babylon, wohin in den ersten nachchristlichen Jahrhunderten sich allmählich der geistige Mittelpunkt des Judentums verlegte, gibt es zwei Talmude, den palästinensischen (der fälschlich auch jerusalemischer genannt wird) und den weitaus wichtigeren und umfangreicheren babylonischen. Hiermit ist aber das Wesen der talmudischen Diskussionen nicht erschöpft. Auch nach der Entstehung der Mischnah ruhte ja die Entwicklung nicht! Dieselben Gesetzeslehrer, die die Brücke zwischen Neuem und Altem herstelltenwaren ja auch die Männer der Praxis; einerseits war ihnen die weitere Fortbildung des Gesetzes anvertraut, anderseits waren sie dazu berufen, in strittigen Fällen, die ja wegen der kasuistischen Anlage der Mischnah sich sehr häufig ergeben mußten, die Entscheidungen zu treffen. Alle diese Aufgaben lösten sie in ihren Zusammenkünften, die alle Jahre zweimal stattfanden und den Namen Kallahversammlangen führten. Das Wort — mit „kol — jeder, ganz, all" zusammenhängend — bedeutet Plenarsitzung. Kallahversammlung — das jüdische Parlament Man wird dem Wesen dieser Kallahversammlungen am nächsten kommen, wenn man sie mit einer Vereinigung von dreien unserer modernen Institutionen vergleicht. Für die Schüler bildeten sie eine Hochschule — bei der großen Menge der am Rechtsstudium Interessierten und Beteiligten vielleicht sogar eine Volkshoch - s ch u l e —, für das ganze Volk aber stellte ihre gesetzgeberische und richtende Tätigkeit etwa dasselbe dar, was für unsere Zeit Reichstag und Reichsgericht bedeuten. Die Protokolle, die von den Erörterungen ausgenommen worden sind, bilden den Grund st ock dessen, was uns bis auf diesen Tag als T a l m u d erhalten ist. Zur Hochschule wurden die Kallahversanunlungen durch die Form der Verhandlungen. In regelmäßigem Wechsel wurden nämlich dort iin Anschluß an die Einteilung der Mischnah alle Gebiete behandelt. Wer regelmäßig diesen Zusammenkünften mit Aufmerksamkeit beiwohnte, hatte nach Ablauf einer bestimmten Zeit das ganze jüdische Recht kennengelernt. Wenn inan den Vergleich durchführt, daß die Kallahversammlungeu gewissermaßen R e i ch s - t ag und R e i ch s g e r i ch t waren, erklärt sich manches, was sonst befremdlich erscheint. Man versteht, wenn man sie als Reichstag betrachtet, zunächst einmal, warmn im Talmud nicht jedes Wort lauteres Gold ist, und warum manches sich findet, das uns seltsam, ja töricht anmutet.. Ebenso wie kein Deutscher im Traume daran denken wird, für jedes Wort einzutreten, das von der Tribüne des Reichstags herab gesprockjen wird, oder es gar als charakteristischen und gültigen Ausdruck des deutschen Geistes anzuerkennen, haben wir Juden keine Veranlassung, uns für jeden beliebigen Satz verantwortlich machen zu lassen, den ein vielleicht unbedeutender Rabbi in seinem Unmut oder seiner Erregung ausgesprochen hat, und der nun von judenfeindlicher Seite womöglich als „religiöse" Lehre angesehen und gegen uns ausgebeutet wird. Durch den Vergleich mit dem Reichstag erklärt sich auch, warum im Talmud alles steht, alle Gebiete berührt wurden. Zum Teil wurde dies von vornherein dadurch begünstigt, daß der Begriff des Rechts ja viel mehr umschloß, als es nach modernen Anschauungen der Fall ist. Dazu kam. aber, daß die gelehrten Teilnehmer an den Kallahversammlungen gerade wie unsere Reichstagsabgeordneten den verschiedensten Berufen angehörten. Da so jeder von den Interessen sprach, die ihm nahelagen, enthält der Talmud Geographisches, Geschichtliches, Medizinisches, Philosophisches, Astronomisches, und was es sonst an Wissenschaften gibt, in buntem Wechsel, darum bietet er uns auch einen so deutlichen Einblick in das Leben und Treiben des jüdischen Handwerkers, Landwirts und Kaufmanns. Auf Grund der Notizen des Talmuds hat man sogar eine Archäologie des talmudischen Zeitalters schreiben können, der fast kein Gebiet fehlt. Die Eintönigkeit der halachischen, gesetzlichen Erörterungen wurde unterbrochen durch geschichtliche Sagen, schöne Gleichnisse, Fabeln oder Anekdoten, die meist eine erbauliche Auslegung einer oder mehrerer Bibelstellen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.